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Universitätsprofessur gem. § 99 Universitätsgesetz 2002 für Philosophie und ästhetische Theorie

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Bewerbungsfrist
Fälligkeitsdatum
Sa 15.10.2016

An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:

Universitätsprofessur

gem. § 99 Universitätsgesetz 2002 für Philosophie und ästhetische Theorie am Institut für Kunst- und Kulturwissenschaften. Diese Professur wird im vollen Beschäftigungsausmaß ab 1. März bis 30. Juni 2017 vergeben

Das Aufgabenfeld umfasst eine Lehrtätigkeit von mindestens 8 Semesterwochenstunden im genannten Fach.

Voraussetzungen für die Bewerbung:

  • ein der Verwendung entsprechendes inländisches oder gleichwertiges ausländisches Doktorat;
  • hervorragende wissenschaftliche Qualifikation für das zu besetzende Fach;
  • umfassende Publikations- und mehrjährige Forschungstätigkeit;
  • Nachweis mehrjähriger universitärer Lehrerfahrung im Bereich der genannten Wissensgebiete;
  • pädagogische und didaktische Eignung und Erfahrung;
  • facheinschlägige internationale sowie außeruniversitäre Praxis im Bereich Kunst- und Kulturkritik;
  • Kenntnis der nicht-westlicher Philosophie, Epistemologie und Ästhetik
  • Kenntnis interdisziplinärer Kunst- und Kulturwissenschaften;
  • ausgezeichnete Englisch- und/oder Deutschkenntnisse.

Gewünschte Qualifikationen:

  • Kenntnis aktueller Diskurse und Erfahrungen im Bereich zeitgenössischer Kunstproduktion in ihren Schnittmengen zu zeitgenössischer philosophischer und kulturwissenschaftlicher Theorie;
  • Habilitation oder gleichzuhaltende Qualifikation;
  • Bereitschaft zur Kooperation mit Mitarbeiter_innen;
  • Bereitschaft zur Kooperation mit anderen Instituten der Akademie der bildenden Künste Wien;

Bewerbungen sind ein ausführlicher Lebenslauf sowie ein Lehrkonzept beizufügen.

Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten in der Gehaltsgruppe A1 beträgt derzeit Euro 4.842,7.

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im künstlerischen und wissenschaftlichen Personal und in Leitungspositionen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Gleichfalls verpflichtet sich die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminierenden Maßnahmen in der Personalpolitik. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

Interessent_innen bewerben sich bitte hier