Skip to main content

Stellungsnahme des Rektorats der Akademie der bildenden Künste Wien zum Entwurf der Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2019

15.01.2019

Die Akademie der bildenden Künste Wien lehnt den Begutachtungsentwurf wie folgt ab:

Der Wahltermin für die Abhaltung der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen wird unter Berücksichtigung des Anhörungsrechts nach § 43 Abs. 2 HSG zwischen der Bundesvertretung der Österreichischen Hochschüler_innenschaft (ÖH) und dem zuständigen Bundesministerium einvernehmlich vereinbart und erfolgte 2015 und 2017 jeweils in der dritten Maiwoche.

Dieser Vorgangsweise folgend, wurde auch für 2019 ein Wahltermin in der dritten Maiwoche (21. – 23. Mai 2019) vorgeschlagen, der aus Sicht der ÖH für die Durchführung am günstigsten ist, insbesondere mit dem Ziel, dass die doch sehr niedrige Wahlbeteiligung steigen soll.

Dass daraufhin entgegen dieser Vereinbarung intensiv eine Verlegung des geplanten Termins betrieben wurde und zu dessen Durchsetzung sogar im Wege eines Initiativantrages eine Änderung des HSG vorgenommen wurde, hat die Akademie schon damals kritisiert, insbesondere was die ins Treffen geführten Begründungen und Argumente (EU-Wahl) betrifft

Die ÖH hat darauf hingewiesen, dass der nun in der Verordnung vorgeschlagene Termin (27.- 29. Mai 2019) ungünstig sei, da er in eine Woche mit einem Feiertag/Fenstertag fällt und sich daher vermutlich weniger Studierende am Studienort aufhalten werden, was zu einer schwächeren Wahlbeteiligung führen würde – das kann nicht im Interesse der Universitäten und der Demokratie sein. Die Briefwahl sei hier kein ausreichender Ersatz, da bei dieser die Ebene der lokalen Studierendenvertretungen nicht wählbar ist.

Für die Akademie der bildenden Künste Wien sind die von der ÖH geäußerten Bedenken nachvollziehbar und zugleich ist kein sachlich gerechtfertigter Grund zu erkennen, der für die Verschiebung des Wahltermins auf den 27.- 29. Mai 2019 spricht. Die Akademie empfiehlt daher dringend, dem ursprünglichen und bereits akkordierten Vorschlag der ÖH zu folgen und den Termin 21. – 23. Mai 2019 für die Wahl festzulegen.

Abschließend wird festgehalten, dass die Ermöglichung der Teilnahme an Wahlen eine zentrale Grundlage der Demokratie und der Legitimierung ihrer Organe ist und daher alles vermieden werden muss, um dieses Recht einzuschränken oder zu gefährden.

Mag. Eva Blimlinger, Rektorin

Mag. Dr. Andrea B. Braidt, MLitt, Vizerektorin für Kunst | Forschung

Dr. Karin Riegler, Vizerektorin für Lehre | Nachwuchsförderung