Universitätsprofessur
gem. § 99 Universitätsgesetz 2002 für Architekturentwurf am Institut für Kunst und Architektur
An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:
Universitätsprofessur
gem. § 99 Universitätsgesetz 2002 für Architekturentwurf am Institut für Kunst und Architektur („IKA Gastprofessur“) im vollen Beschäftigungsausmaß ab 17.02.2025 befristet bis 16.02.2026.
Die Architekturausbildung am IKA beruht auf einer interagierenden Struktur aus fünf Plattformen, die je einen spezifischen Schwerpunkt bilden. Diese fünf Plattformen sind: Analoge Digitale Produktion (ADP), Tragkonstruktion Material Technologie (CMT), Ökologie Nachhaltigkeit Kulturelles Erbe (ESC), Geographie Landschaften Städte (GLC), Geschichte Theorie Kritik (HTC).
Für die Professur ist eine Schwerpunktsetzung in ein bis zwei der oben genannten Plattformen (ausgenommen der Plattform HTC) zu formulieren.
Anstellungsvoraussetzungen
- Qualifikation als Architekt_in mit einem entsprechenden abgeschlossenen österreichischen oder gleichwertigen internationalen Hochschulabschluss oder Nachweis einer der Verwendung entsprechenden gleichwertigen akademischen Qualifikation
- Nachweis einer international anerkannten hochqualifizierten außeruniversitären, künstlerisch und/oder wissenschaftlich hervorragenden Entwurfs- und/oder Baupraxis
- universitäre Lehrerfahrung im Bereich mindestens einer der vier genannten Wissensbereiche
- ausgezeichnete Englisch- und/oder Deutschkenntnisse
- diskriminierungskritisches Grundverständnis sowie die Bereitschaft sich dahingehend fortzubilden
Gewünschte Qualifikationen
- Expertise im Bereich Architekturentwurf
- fachlicher Schwerpunkt in mindestens einer der vier genannten Plattformen
Zur Lehrverpflichtung gehören Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 14 Unterrichtsstunden pro Woche.
Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe A1 beträgt derzeit Euro 6.362,5.
Die Bewerbung sollte einen detaillierten Lebenslauf, Referenzprojekte, eine Beschreibung der Lehransätze, Beschreibungen bisheriger Lehrveranstaltungen mit exemplarischen Studierendenarbeiten sowie die Formulierung eines Schwerpunktes in ein bis zwei der vier genannten Plattformen enthalten.
Interessent_innen bewerben sich bitte bis 06.12.2024 unter: www.akbild.ac.at/jobs
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.