Universitätsprofessur gemäß § 98 Universitätsgesetz 2002 für Epistemologie und Methodologie künstlerischer Produktion
An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:
Universitätsprofessur
gemäß § 98 Universitätsgesetz 2002 für Epistemologie und Methodologie künstlerischer Produktion am Institut für Kunst- und Kulturwissenschaften. Diese Professur wird ab 1. März 2017 für einen Zeitraum von fünf Jahren vergeben.
Voraussetzungen für die Bewerbung:
- ein der Verwendung entsprechendes mit Doktorat oder PhD abgeschlossenes inländisches oder gleichwertiges ausländisches Universitäts- bzw. Hochschulstudium
- hervorragende wissenschaftliche Qualifikation im Bereich der Erforschung und Vermittlung von Kunst als Modus der Wissensproduktion sowie im Feld der künstlerischen Forschung
- mehrjährige einschlägige Lehrerfahrung an Universitäten oder Kunsthochschulen
- der Nachweis der pädagogischen und didaktischen Eignung sowie ein aussagekräftiges Statement über die geplante selbständige Lehre
- Nachweis der einschlägigen Publikations- und Forschungstätigkeit
- Nachweis der künstlerisch-wissenschaftlichen Eignung und Praxiserfahrung im universitären wie außeruniversitären Feld
- Konzeptions- und Koordinationserfahrung betreffend Veranstaltungen und Publikationen
- Bereitschaft zur Mitarbeit in den universitären Gremien und Organen und zur Kooperation mit den Mitarbeiter_innen
- Bereitschaft zur Akquise und Pflege von Kontakten in europäischen facheinschlägigen Netzwerken bzw. Bereitschaft zur Akquise internationaler Kooperationen
- Fähigkeit, ein langfristiges Programm für eine innovative Grundlagenforschung im Bereich der künstlerischen Forschung aufzubauen
- Kenntnisse und Erfahrung im Bereich der Einwerbung von Drittmitteln
- Ausgezeichnete Deutsch- und Englischkenntnisse
- Genderkompetenz
Aufgaben:
- Lehrtätigkeit im Ausmaß von mindestens 12 Semesterwochenstunden insbesondere für die Studienrichtung PhD in Practice
- Planung, Entwicklung und Koordination von (Forschungs)projekten im Bereich der künstlerischen Forschung
- die Betreuung von Diplom- und Masterarbeiten und Dissertationen
- die Mitarbeit in universitären Gremien und Organen
- Einwerbung von Drittmitteln
- Förderung des künstlerisch_wissenschaftlichen Nachwuchs
Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten in der Gehaltsgruppe A1 beträgt derzeit Euro 4.842,7. Bereitschaft zur KV-Überzahlung - in Abhängigkeit vom Qualifikationsprofil - vorhanden.
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im künstlerischen und wissenschaftlichen Personal und in Leitungspositionen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Gleichfalls verpflichtet sich die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminierenden Maßnahmen in der Personalpolitik. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Interessent_innen bewerben sich bitte hier