COVID-19: Senate beklagen Demokratieverlust
Graz (OTS) 20.04.2020 - Durch eine überschießende COVID-19-Verordnung soll die Verantwortung für die Regelung der universitären Lehre zu den Rektoraten verschoben werden. Das steht in Widerspruch zum Universitätsgesetz und ist auch nicht durch die COVID-19-Gesetze gedeckt. Die Vorsitzenden der Senate der 22 österreichischen Universitäten lehnen diese Maßnahme ab und präsentieren eine effiziente und gesetzeskonforme Handlungsstrategie.
Außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Maßnahmen, aber jede Maßnahme muss gesetzlich gedeckt sein. Zu diesem Zweck hat der Nationalrat innerhalb kurzer Zeit fünf umfangreiche COVID-19-Gesetze verabschiedet, um die jeweils zuständigen Bundesministerien mit der erforderlichen Regelungskompetenz auszustatten. Auch BM Faßmann wurde vom Nationalrat am 3.4.2020 im Zuge des 3. COVID-19-Gesetz zum Erlass bestimmter Verordnungen ermächtigt, die den Weg für einen effizienten und qualitätsgesicherten Hochschulbetrieb in Coronazeiten eröffnen sollen. Gerade in so einer herausfordernden Zeit benötigen die Universitäten aber weiterhin eine klare Aufgabenverteilung der Leitungsorgane und ihre von der Verfassung garantierte Autonomie.
Diese Freiheitsrechte werden durch das Gesetz und die Verordnungen merklich eingeschränkt: Bestimmungen der von den Senaten erlassenen Satzungen, Lehrpläne und Prüfungsordnungen werden mit einem Federstrich aufgehoben. Auch wenn anerkannt wird, dass Anpassungen an die aktuelle Situation nötig sind, muss doch mit Augenmaß vorgegangen werden. Abzulehnen ist eine sachlich nicht gerechtfertigte und auch durch die COVID-19-Gesetze nicht gedeckte Verschiebung der Entscheidungskompetenz – weg von den Senaten und den zuständigen Curricularkommissionen hin zu den Rektoraten, also weg von der universitären „Legislative“ zur „Exekutive“, von den Lehrenden und Studierenden hin zur Verwaltung. Vergleichbar wäre damit nur eine Notverordnung zur Verschiebung der gesetzgeberischen Kompetenz vom Nationalrat hin zur Bundesregierung: ein Vorgang, den wohl weder der Nationalrat selbst noch die Bürger*innen billigen würden.
Lösungsansatz der Senatsvorsitzenden
Studienrechtliche Bestimmungen werden an Universitäten vom Senat erlassen, und bei der Durchführung der Lehre werden Lehrende und Studierende gemeinsam aktiv. Das Rektorat ist lediglich für die Bereitstellung von Ressourcen verantwortlich, angefangen von elektronischer Infrastruktur und Personal bis hin zum Mund-Nasen-Schutz.
Daher schlagen die Senatsvorsitzenden vor, die in Begutachtung befindliche Verordnung stark zu verschlanken und von unnötigem Verwaltungsballast zu befreien. Die Umstellung auf virtuelle Lehre ist längst erfolgt, das Schaffen einer zusätzlichen Rechtssicherheit für quasi vollendete Tatsachen durch das Streichen gesetzlicher Hürden und das Anpassen von Fristen ist hilfreich, soll aber nicht durch den ad hoc Aufbau neuer Regelwerke verkompliziert werden. Die Universitäten haben im Rahmen der Gesetze rasch und unbürokratisch agiert – wozu sie durch Eingriffe in ihre erprobten Entscheidungsstrukturen behindern?
Unterstützung durch die Österreichische Hochschüler_innenschaft
Die von den Senatsvorsitzenden vorgeschlagenen Lösungen finden nicht nur unter den Lehrenden größten Anklang, sondern auch auf Seiten der Studierenden, sodass sich die Österreichische Hochschüler_innenschaft den demokratiepolitischen Forderungen der Senatsvorsitzendenkonferenz angeschlossen hat. „Die Senate werden hier quasi umgangen - Studierende verlieren damit ihr Mitbestimmungsrecht. So funktioniert Demokratie nicht!“, so das ÖH Vorsitzteam.
Die Sprecher*innen der Senatsvorsitzendenkonferenz der österreichischen Universitäten
Gernot Kubin (TU Graz), Edith Gößnitzer (Uni Graz), Johannes Marian (MDW), Judith Lechner (MedUni Innsbruck), Simone Knaus (TU Wien)
Das Vorsitzteam der Österreichischen Hochschüler_innenschaft
Adrijana Novaković, Dora Jandl, Desmond Grossmann