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Universitätsprofessur

gem. § 99 Universitätsgesetz 2002 für Gender and Space / Entwurf am Institut für Kunst und Architektur

Extra Label
Bewerbungsfrist
Fälligkeitsdatum
Mo 1.7.2024

An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung: 

Universitätsprofessur 

gem. § 99 Universitätsgesetz 2002 für Gender and Space / Entwurf am Institut für Kunst und Architektur (IKA) im Beschäftigungsausmaß von 32 Wochenstunden ab 1.10.2024 befristet bis 30.9.2026. 

Am IKA gibt es zwei Studienrichtungen: Architektur sowie Bühnengestaltung. 

Das Architekturstudium (BA und MA) beruht auf einer interagierenden Struktur aus fünf Plattformen, die je einen spezifischen Schwerpunkt bilden. Diese fünf Plattformen sind: Analoge Digitale Produktion (ADP); Tragkonstruktion Material Technologie (CMT); Ökologie Nachhaltigkeit Kulturelles Erbe (ESC); Geschichte Theorie Kritik (HTC); Geographie Landschaften Städte (GLC). 

Bühnengestaltung ist ein vierjähriger Diplomstudiengang und beschäftigt sich mit der Inszenierung von Räumen. In projektbezogenem Unterricht werden temporäre Räume für Theater, Oper, Performance und den öffentlichen Raum entwickelt. 

Die Lehrveranstaltungen der ausgeschriebenen Professur sind jedoch für Studierende aller an der Akademie angebotenen Studienrichtungen belegbar. 

Die ausgeschriebene Stelle adressiert Personen, die sich in ihrer künstlerischen Praxis, experimentellen Arbeit oder theoretischen Forschung mit Verschränkungen aus den Bereichen Raumproduktion und/oder Rauminszenierung sowie den Bereichen Architektur und/oder Bühne mit speziellem Bezug auf das Themenfeld Gender und Raum auseinandergesetzt haben und dabei international den Diskurs einer kritischen räumlichen Praxis mitgeprägt haben. 

 

Anstellungsvoraussetzungen 

  • ein der Verwendung entsprechender österreichischer oder gleichwertiger internationaler Hochschulabschluss oder gleichzuhaltende künstlerische Eignung
  • Nachweis einer international anerkannten hervorragenden architektonischen, künstlerischen oder künstlerisch-wissenschaftlichen Praxis bzw. Entwurfspraxis sowie entsprechender künstlerischer bzw. künstlerisch-wissenschaftlicher Leistungen
  • Nachweis über Lehrerfahrung im Bereich Architektur, Bühnengestaltung oder Kunst
  • Expertise im Bereich einer kritischen räumlichen Praxis bzw. theoretischer und/oder praktischer Auseinandersetzung mit dem Themen-/Diskursfeld Gender und Raum u.a. im öffentlichen und sozialen Raum sowie die Fähigkeit, diese auch in theoretischer Reflexion zu vermitteln
  • Einreichung eines Lehrkonzepts über Motivation, Inhalte und Vorhaben der eigenen künstlerischen/künstlerisch-wissenschaftlichen Lehre im Bereich „Gender and Space“
  • sehr gute Englisch- und/oder Deutschkenntnisse
  • diskriminierungskritisches Grundverständnis sowie die Bereitschaft sich dahingehend fortzubilden

Zur Lehrverpflichtung gehören projektorientiertes Arbeiten, künstlerischer Einzelunterricht, Vorlesungen und Übungen im Gesamtausmaß von mindestens 12 Unterrichtsstunden pro Woche. 

Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens wird es ein öffentliches Hearing der ausgewählten Kandidat_innen geben. 

Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe A1 beträgt derzeit Euro 5.090,- bei einem Beschäftigungsausmaß von 32 Wochenstunden. 

Interessent_innen bewerben sich unter Beilage eines Motivationsschreiben, eines detaillierten Lebenslaufs sowie eines Lehrkonzepts bis 01.07.2024 unter: www.akbild.ac.at/jobs

 

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.