Wissenschaftliche/r MitarbeiterIn gem. § 100 UG 2002
am Institut für Kunst und Kulturwissenschaften im Ausmaß von 20 Stunden befristet von 01.01.2008 bis 31.12.2011
An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt eine Stelle als
Wissenschaftliche/r MitarbeiterIn gem. § 100 UG 2002
am Institut für Kunst und Kulturwissenschaften im Ausmaß von 20 Stunden befristet von 01.01.2008 bis 31.12.2011 zur Ausschreibung.
Voraussetzungen für die Bewerbung:
Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder ausländische Hochschulausbildung oder gleichwertige Qualifikation (Magister/Magistra oder Doktorat) in einem geistes- bzw. kulturwissenschaftlichen Fach sowie didaktische Eignung und der Nachweis einschlägiger Lehrerfahrung.
Erwünschte zusätzliche Qualifikationen:
Vertiefte Kenntnisse in den Feldern Geschichte und Theorie der Kultur; darüber hinaus weitere Schwerpunkte in einem oder mehreren der nachfolgenden Bereiche: Religion, Medien, Psychoanalyse, Ideologiekritik und Ästhetik in gendertheoretischer Perspektive; organisatorische Fähigkeiten; Teamfähigkeit.
Aufgabenbereich:
- Betreuung der Studierenden, Organisations- und Verwaltungsaufgaben des Instituts;
- Durchführung von Tagungen und interdisziplinären Studienprojekten mit Kollegen/Kolleginnen;
- selbständige Lehrtätigkeit im Fachbereich Kulturwissenschaften. Zu den Aufgaben in der Lehre gehören ferner Aspekte der ver - gleichenden und interkulturellen Analyse von Erscheinungen moderner und zeitgenössischer Kunst.
- eigenständige Forschungs- und Publikationstätigkeit
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im künstlerischen und wissenschaftlichen Personal und in Leitungspositionen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Gleichfalls verpflichtet sich die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminierenden Maßnahmen in der Personalpolitik. Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.