Allgemeines Personal
Im Rahmen der Erasmus+-Personalmobilität für das allgemeine Universitätspersonal wird der Erwerb von Wissen sowie berufsrelevanter Erfahrungen im Ausland gefördert.
„Die Erasmus+-Fortbildung war für den Bereich der GTB äußerst aufschlussreich. Teilweise wurden Themen gleich bzw. ähnlich behandelt, manch andere jedoch werden total unterschiedlich abgewickelt. […] Wir freuen uns auf den zukünftigen weiteren Austausch mit der HFBK Hamburg, aber auch ggfs. mit anderen Universitäten.“
Thomas Gruber, Gebäude Technik Beschaffung
Staff Training an der HFBK; Deutschland im 2021
Das Erasmus+-Staff-Mobility-Program für das allgemeine Universitätspersonal ermöglicht:
- berufliche Weiterbildung
- internationale Arbeitserfahrung
- Netzwerken und Austausch mit internationalen Kolleg_innen
- neue Impulse für die Arbeit an der Akademie
Programmländer: 27 EU-Mitgliedsstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, Nordmazedonien, Türkei
Mehrfache Aufenthalte sind möglich.
Zielgruppe
Zielgruppe sind besonders jene Mitarbeiter_innen, die Fortbildungsaufenthalte im Zusammenhang mit den strategischen Zielen der Akademie bzw. der jeweiligen Organisationseinheit absolvieren wollen.
Voraussetzungen
- Der/die Mitarbeiter_in hat ein aufrechtes Dienstverhältnis an der Akademie der bildenden Künste Wien
- Gastinstitution kann eine Hochschule oder eine andere Organisation im Gastland sein (z.B. Hochschule, Bildungsinstitut, Sprachschule, Forschungseinrichtung, Unternehmen, Bibliothek, Galerie, Museum)
- Inhalte und Dauer des Fortbildungsaufenthalts sind vor Antragsstellung festzulegen. Formate können sein: Job-Shadowing-Schemen, Kurse, Workshops und Seminare, Sprachkurse
- Teilnahme an einer Staff-Week in den Programmländern: Europäische Hochschulen organisieren ein fixes Programm für Mitarbeiter_innen anderer Hochschulen, die sich für die Teilnahme bewerben müssen. Eine Liste internationaler Staff-Weeks finden Sie auch unter: http://staffmobility.eu/staff-week-search.
Auswahlkriterien
- Nutzen für berufliche Tätigkeit, bzw. berufliche Fort- und Weiterbildung
- Arbeitsprogramm (inkl. Zweck, Ziele, Tätigkeiten)
- Zustimmung durch direkte_n Dienstvorgesetzte_n
Dauer
Der Aufenthalt muss mindestens 2 aufeinanderfolgende Tage und darf maximal 2 Monate dauern.
Finanzierung
Nach Ende der Mobilität werden folgende Kosten ersetzt:
- Reisekosten
- Übernachtungskosten
- Diäten (nach der Verordnung der Bundesregierung über die Festsetzung der Reisezulagen für Dienstverrichtungen im Ausland)
Ablauf
- Besprechung des Vorhabens mit dem International Office (staff_outgoing@akbild.ac.at). Das International Office unterstützt gerne bei der Kontaktaufnahme mit der Partneruniversität.
- Ausfüllen eines Mobility Agreements. Dieses Agreement benötigt die Zustimmung der aufnehmenden Institution sowie der Leiterin des International Offices.
- Ausfüllen des Dienstreiseantrags. Der Reiseantrag bedarf der Zustimmung der Leitung der Organisationseinheit sowie der Leiterin des International Offices.
- Das International Office erstellt das Grant Agreement zwischen der Akademie und der Mitarbeiter_in.
NACH der Mobilität sind folgende letzte Formalitäten zu erledigen:
- Übergabe des Letter of Confirmation for Training Assignment an das International Office.
- Einreichen der Dienstreiseabrechnung unter Beigabe sämtlicher Rechnungen und Belege im Original beim International Office.
- Online-Berichterstattung (Erasmus Survey), der Link wird automatisch von der Europäischen Kommission per E-Mail zugesendet.