Skip to main content

Allgemeines Personal

Im Rahmen der Erasmus+-Personalmobilität für das allgemeine Universitätspersonal wird der Erwerb von Wissen sowie berufsrelevanter Erfahrungen im Ausland gefördert.

„Die Erasmus+-Fortbildung war für den Bereich der GTB äußerst aufschlussreich. Teilweise wurden Themen gleich bzw. ähnlich behandelt, manch andere jedoch werden total unterschiedlich abgewickelt. […] Wir freuen uns auf den zukünftigen weiteren Austausch mit der HFBK Hamburg, aber auch ggfs. mit anderen Universitäten.“
Thomas Gruber
, Gebäude Technik Beschaffung
Staff Training an der HFBK; Deutschland im 2021

Das Erasmus+-Staff-Mobility-Program für das allgemeine Universitätspersonal ermöglicht:

  • berufliche Weiterbildung
  • internationale Arbeitserfahrung
  • Netzwerken und Austausch mit internationalen Kolleg_innen
  • neue Impulse für die Arbeit an der Akademie

Programmländer:  27 EU-Mitgliedsstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, Nordmazedonien, Türkei

Mehrfache Aufenthalte sind möglich.

Zielgruppe

Zielgruppe sind besonders jene Mitarbeiter_innen, die Fortbildungsaufenthalte im Zusammenhang mit den strategischen Zielen der Akademie bzw. der jeweiligen Organisationseinheit absolvieren wollen.

Voraussetzungen

  • Der/die Mitarbeiter_in hat ein aufrechtes Dienstverhältnis an der Akademie der bildenden Künste Wien
  • Gastinstitution kann eine Hochschule oder eine andere Organisation im Gastland sein (z.B. Hochschule, Bildungsinstitut, Sprachschule, Forschungseinrichtung, Unternehmen, Bibliothek, Galerie, Museum)
  • Inhalte und Dauer des Fortbildungsaufenthalts sind vor Antragsstellung festzulegen. Formate können sein: Job-Shadowing-Schemen, Kurse, Workshops und Seminare, Sprachkurse
  • Teilnahme an einer Staff-Week in den Programmländern: Europäische Hochschulen organisieren ein fixes Programm für Mitarbeiter_innen anderer Hochschulen, die sich für die Teilnahme bewerben müssen. Eine Liste internationaler Staff-Weeks finden Sie auch unter: http://staffmobility.eu/staff-week-search.

Auswahlkriterien

  • Nutzen für berufliche Tätigkeit, bzw. berufliche Fort-­ und Weiterbildung
  • Arbeitsprogramm (inkl. Zweck, Ziele, Tätigkeiten)
  • Zustimmung durch direkte_n Dienstvorgesetzte_n

Dauer

Der Aufenthalt muss mindestens 2 aufeinanderfolgende Tage und darf maximal 2 Monate dauern.

Finanzierung

Nach Ende der Mobilität werden folgende Kosten ersetzt:

  • Reisekosten
  • Übernachtungskosten
  • Diäten (nach der Verordnung der Bundesregierung über die Festsetzung der Reisezulagen für Dienstverrichtungen im Ausland)

Ablauf

  • Besprechung des Vorhabens mit dem International Office (staff_outgoing@akbild.ac.at). Das International Office unterstützt gerne bei der Kontaktaufnahme mit der Partneruniversität.
  • Ausfüllen eines Mobility Agreements. Dieses Agreement benötigt die Zustimmung der aufnehmenden Institution sowie der Leiterin des International Offices.
  • Ausfüllen des Dienstreiseantrags. Der Reiseantrag bedarf der Zustimmung der Leitung der Organisationseinheit sowie der Leiterin des International Offices.
  • Das International Office erstellt das Grant Agreement zwischen der Akademie und der Mitarbeiter_in.

NACH der Mobilität sind folgende letzte Formalitäten zu erledigen:

  • Übergabe des Letter of Confirmation for Training Assignment an das International Office.
  • Einreichen der Dienstreiseabrechnung unter Beigabe sämtlicher Rechnungen und Belege im Original beim International Office.
  • Online-Berichterstattung (Erasmus Survey), der Link wird automatisch von der Europäischen Kommission per E-Mail zugesendet.