Universitätsassistent_in im Bereich Video und Videoinstallation
An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:
Universitätsassistent_in
im Bereich Video und Videoinstallation am Institut für Bildende Kunst. Diese Position wird im Ausmaß von 30 Wochenstunden für einen Zeitraum von 1.05.2015 bis 29.02.2020 vergeben.
Der Aufgabenbereich umfasst insbesondere die Mitwirkung bei Lehrveranstaltungen im Bereich Video und Videoinstallation,
die Betreuung der Studierenden sowie die Mitwirkung an Organisations- und Verwaltungsaufgaben und
Evaluierungsmaßnahmen.
Anstellungsvoraussetzungen:
- Ein für die Verwendung in Betracht kommendes abgeschlossenes Studium, oder eine für die Verwendung in
- Betracht kommende gleich zu wertende künstlerische oder künstlerisch-wissenschaftliche Eignung.
- Nachweis der Abhaltung von Lehrveranstaltungen im tertiären Bereich im Ausmaß von mindestens zwei Semestern
- Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse
- IT Kenntnisse
Gewünschte Qualifikationen:
- ausgewiesene künstlerische Erfahrung mit audio-visuellen Medien im analogen und digitalen Bereich
- praktische und theoretische Kenntnisse zeitgenössischer Medien und damit verbundener
- künstlerischer/medienspezifischer Praxen und Diskurse
- Kenntnis des zeitgenössischen Ausstellungsdiskurses
- Künstlerische und technische Qualifikation
- theoretische Kenntnisse im Bereich Kunst, Medien- und Filmtheorie
- Konzeptions- und Organisationsfähigkeit
- Fähigkeit zur Teamarbeit
- didaktisch/pädagogische Kompetenz
Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe B1 beträgt derzeit Euro 1.961,9 bei einem Beschäftigungsausmaß von 30 Stunden pro Woche.
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im künstlerischen und
wissenschaftlichen Personal und in Leitungspositionen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten
Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Gleichfalls verpflichtet sich die Akademie der
bildenden Künste Wien zu antidiskriminierenden Maßnahmen in der Personalpolitik.
Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des
Aufnahmeverfahrens entstanden sind
.Interessent_innen bewerben sich bitte hier