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OeAD | Ernst Mach-Nachbetreuungsstipendium (EZA)

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Deadline
Fälligkeitsdatum
Do 1.9.2022

Das Ernst Mach-Nachbetreuungsstipendium (EZA) ist ein Programm für ehemalige Stipendiat/innen aus außereuropäischen Entwicklungsländern.

Bewerben können sich Postdocs, die an einer Hochschule bzw. Universität in einem außereuropäischen Entwicklungsland forschen und/oder lehren und ein Stipendium für Österreich hatten, welches durch die OeAD-GmbH (vormals ÖAD) administriert wurde. Bei Stipendienantritt müssen mindestens 5 Jahre seit dem letzten Stipendienaufenthalt bzw. geförderten Forschungsaufenthalt in Österreich vergangen sein.

Höchstalter: 50 Jahre (am oder nach dem 01. September 1972 geboren)

Sprachkenntnisse

sehr gute Kenntnisse der englischen und /oder deutschen Sprache.

Bewerberinnen bzw. Bewerber dürfen in den sechs Monaten vor Stipendienantritt nicht in Österreich studiert/geforscht/wissenschaftlich gearbeitet haben.

Im Rahmen dieses Programms kann nur alle 5 Jahre ein Stipendium beantragt werden.

Das Stipendium wird nur für ein Forschungsvorhaben zuerkannt, das in der beantragten Forschungslaufzeit (maximal 3 Monate) auch durchführbar ist.

Folgende Dokumente sind bei der Online-Bewerbung hochzuladen:

  • Einverständniserklärung des wissenschaftlichen Partners in Österreich
  • Gescannte Reisepasskopie (Seite mit Namen und Foto)
  • aktueller Anstellungsnachweis der Heimatinstitution (Hochschule bzw. Universität in einem außereuropäischen Entwicklungsland)
  • lückenloser Lebenslauf
  • gescannte Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses über Ihr PhD- oder Doktoratsstudium

Allgemeine Hinweise

Das Stipendium ist vorrangig im Zeitraum Jänner bis Juni zu konsumieren. Anderenfalls kann es zu Schwierigkeiten bei der Unterbringung kommen. Es sollte daher schon bei der Bewerbung darauf geachtet werden, diese Kurzstipendien vorrangig für den Zeitraum Jänner bis Juni zu beantragen.

Für allen Stipendien gilt der Grundsatz des Wettbewerbes, d.h. auch bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Die Zahl der geförderten Personen ist vom Kontingent bzw. vom Budget abhängig. Es ist möglich, sich gleichzeitig bei mehreren Programmen zu bewerben.

Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, am Studienort anwesend zu sein und ihrer Studien- und Forschungstätigkeit nachzugehen..

Für abgelehnte Ansuchen gibt es keine Verbesserungsmöglichkeit, jedoch kann beim nächsten Einreichtermin neuerlich ein verbessertes Ansuchen eingereicht werden.

Es gelten die Aufnahmebestimmungen der jeweiligen Hochschule.

Weitere Informationen finden Sie hier.