Stipendium kurzfristiger Auslandsaufenthalt
Mit dem Stipendium für einen kurzfristigen Auslandsaufenthalt für Dissertant_innen/Ph.D. Kandidat_innen können Auslandsaufenthalte für z.B. Recherche, Feldforschung, Archivforschung, Interviews gefördert werden, die für die Dissertation bzw. das Ph.D.-Projekt notwendig sind. Gefördert werden Auslandsaufenthalte für eine Aufenthaltsdauer von mindestens 2 bis maximal 8 Wochen.
Gefördert werden:
- kurzfristige Auslandsaufenthalte für Recherchetätigkeiten, Feldforschung, Archivforschung, Interviews, Input zu methodischen oder theoretischen Fragestellungen, etc., die mit der Dissertation bzw. dem Ph.D.-Projekt in Verbindung stehen
- NICHT gefördert werden Studienaufenthalte (z.B. Besuche von Seminaren/Lehrveranstaltungen/Kursen), die z.B. im Rahmen der Erasmus+ Mobilität abgewickelt werden können. Ebenfalls werden keine Sommerschulen oder Teilnahme an Weiterbildungen/Seminaren gefördert.
Voraussetzung:
- Der geplante Auslandsaufenthalt muss im Zusammenhang mit der Dissertation bzw. dem Ph.D.-Projekt stehen.
- Ordentliches Doktorats- oder Ph.D.-Studium an der Akademie der bildenden Künste Wien ab dem 3. Semester
- Genehmigte Dissertationsvereinbarung inkl. Exposé (Dr. techn. Betreuungszusage)
- Das Stipendium für kurzfristige Auslandsaufenthalte ist pro Person auf einmal während der gesamten Laufzeit des Doktorats/Ph.D.-Studiums beschränkt.
- Die Anträge müssen vor Antritt des Auslandsaufenthaltes eingereicht werden. Nachträglich eingereichte Bewerbungen sowie unvollständige und nicht zeitgerecht eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Bewerbungen sind ausschließlich über das Submission-System der Akademie möglich.