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Austrian Fashion Association | Startstipendien MODE

Extra Label
Einreichfrist
Fälligkeitsdatum
So 21.5.2023

Unter dem Titel „Startstipendien“ schreibt das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Stipendien für den künstlerischen Nachwuchs aus.

Die Ausschreibung für die Sparte Mode (5 Stipendien) erfolgt durch die Austrian Fashion Association – Verein zur Förderung österreichischen Modedesigns.

Societal Challenges

Mindestens zwei der fünf Stipendien sind „Societal Challenges“ gewidmet. Der Förderschwerpunkt soll die Bewerber_innen anregen, sich vermehrt mit den Sustainable Development Goals der United Nations (SDGs, sustainabledevelopment.un.org) auseinanderzusetzen und sie in Projekten und Kollektionen zu implementieren.

Kreislaufwirtschaft, Nachhaltigkeit (Stoffe, Materialien bis hin zu Verpackungen), Up- und Recycling, die Auseinandersetzung mit neuen Produktionsprozessen etc. sind Themenfelder, die im Rahmen dieser Stipendien unterstützt werden sollen. Es wird vorausgesetzt, dass sich alle Bewerber_innen mit Auswirkungen ihres Vorhabens auf Umwelt, Mensch und Gesellschaft auseinandersetzen.

Zweck/Intention

Die Startstipendien Mode stellen eine Anerkennung und Förderung für das Schaffen junger Designer_innen aus den Bereichen Mode- und Accessoire dar. Sie sollen die künstlerische Entwicklung vorantreiben und den Einstieg in die österreichische und internationale Modeszene erleichtern.

Einreichung

Die Einreichung erfolgt nach der Ausschreibung mittels Bewerbungsformular, Lebenslauf, ggf. Abschlusszeugnis, Meldezettel und Portfolio/Mappe der bisherigen Arbeiten. Die Unterlagen sind digital und in gedruckter Form abzugeben.

Einreichkriterien

Antragsberechtigt sind Designer_innen aus den Bereichen Mode und Accessoires, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben,

  • wenn ihr einschlägiger Studienabschluss nicht länger als fünf Jahre zurück liegt oder
  • wenn sie keinen einschlägigen Studienabschluss haben (und auch nicht immatrikuliert sind) und nach dem 31.12.1987 geboren wurden.

Ausnahmen müssen gesondert erläutert werden und können nur dann berücksichtigt werden, wenn sich z.B. die Ausbildung durch schwere Krankheit oder in Zusammenhang mit einer familiengründungs- bzw. Erziehungsphase verzögert hat. Die aufschiebende Wirkung beträgt max. 5 Jahre.

Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich, von der Bewerbung sind alle an einer Universität bzw. Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen sowie Personen, die bereits ein Startstipendium (egal welcher Sparte) vom BMKÖS (oder vormals Bundeskanzleramt) erhalten haben. Designer_innen denen zeitgleich eine Förderung durch AFA support zugesprochen wurde, können nicht zeitgleich ein Startstipendium beziehen.

Stipendiendauer und Stipendienhöhe

Die Stipendien haben jeweils eine Laufzeit von 6 Monaten, beginnend mit August und sind mit je EUR 8.400,– dotiert.

Alleinerziehende erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von EUR 200,- per Monat erhöhten Stipendienbetrag, das Alleinerziehenden-Formular muss ausgefüllt beigelegt werden.

Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen.

Weitere Informationen sind hier zu finden.