Horizon Europe | ERC Starting Grant Call 2025
ERC Starting Grants unterstützen exzellente Forscher_innen in einem frühen Karrierestadium auf ihrem Weg in die wissenschaftliche Unabhängigkeit. Ein wichtiger Schritt ist dabei häufig die Etablierung der ersten eigenen Forschungsgruppe. ERC Starting Grant-Ausschreibungen sind für alle Themen und Disziplinen offen.
Die Anträge werden ausschließlich nach dem Kriterium der wissenschaftlichen Exzellenz beurteilt. Die Evaluierung erfolgt durch je rund 12-16 Gutachter_innen (Panel Members), die derzeit in 28 Gruppen (Evaluation Panels) tätig sind.
Die ERC-Panels sind in folgenden wissenschaftlichen Domänen angesiedelt:
- Physical Sciences and Engineering
- Life Sciences
- Social Sciences and Humanities.
ERC-Antragsteller_innen müssen ihr Projekt einem oder zwei der Evaluierungs-Panels zuordnen.
Antragsberechtigt sind Forschende, deren erfolgreiche Verteidigung (Defensio) des (ersten) Doktorats mindestens zwei und maximal sieben Jahre vor dem für diesen Call festgelegten Referenzdatum, 1. Jänner 2025, stattgefunden hat (entspricht dem Zeitraum 1. Jänner 2018 bis 31. Dezember 2022).
Das Zeitfenster für die Einreichungsberechtigung kann in bestimmten Ausnahmefällen wie z. B. Karenz verlängert werden. Alle Ausnahmen sind im ERC Arbeitsprogramm 2025 definiert.
Die maximale Förderung für ERC Starting Grants beträgt grundsätzlich 1,5 Mio Euro für 5 Jahre. In Ausnahmefällen können zusätzlich bis zu 1 Mio Euro an Förderung für
- Übersiedlungskosten des Principal Investigator (Projektleiter_in) aus einem Land außerhalb Europas in die EU oder einen zum Europäischen Forschungsrahmenprogramm Assoziierten Staat aufgrund der Gewährung des ERC-Grants und/oder
- den Kauf von Großgeräten, und/oder
- den Zugang zu großen Forschungsinfrastrukturen und/oder
- andere größere Kosten für experimentelle Arbeit oder Feldstudien (unter Ausschluss von Personalkosten)
gewährt werden.
Nähere Informationen: https://www.ffg.at/europa/heu/erc_stg/calls