Stadt Wien | START-Ateliers
Die Kulturabteilung (MA7) vergibt auf maximal 2 Jahre befristete Arbeitsplätze in sogenannten START-Ateliers. Die Ateliers werden ab 1. März 2025 bis maximal 28. Februar 2027 zur Verfügung gestellt.
Antragsberechtigt sind Absolvent_innen der Akademie der bildenden Künste Wien und der Universität für angewandte Kunst Wien aus den Studienbereichen Bildende Kunst und Medienkunst, die ihr Studium zwischen 1. August 2022 und dem Ende der Einreichfrist am 31. Juli 2024 mit dem Grad eines/einer Mag.art, M.A. oder PhD abgeschlossen haben. Außerdem muss zum Zeitpunkt der Antragstellung, ein Hauptwohnsitz in Wien seit mindestens 2 Jahren nachgewiesen werden können.
Die START-Atelierplätze sind miet- und betriebskostenfrei und werden in einem Gemeinschaftsatelier zur Verfügung gestellt.
Details zum Online-Antrag und zu den Antragsvoraussetzungen sind auf der Website der Stadt Wien Kultur unter https://www.wien.gv.at/amtshelfer/kultur/projekte/subventionen/start-atelier.html.