Creative Europe | Verbreitung europäischer literarischer Werke
Verlage und Kultureinrichtungen, die im Verlagswesen tätig sind, können eine Kofinanzierung für die Übersetzung, den Druck, den Vertrieb und die Promotion europäischer Literatur beantragen. Ziel der Förderung ist es, die transnationale Verbreitung und Vielfalt europäischer literarischer Werke zu stärken.
Projekte müssen mindestens fünf belletristische Werke (wie Romane, Kurzgeschichten, Theaterstücke, Hörspiele, Lyrik, Comics oder Jugend- und Kinderliteratur) einreichen. Die Werke müssen von Autor:rinnen stammen, die entweder Staatsangehörige eines der am Programm teilnahmeberechtigten Länder sind oder die ihren Wohnsitz in einem dieser Länder haben oder als Teil des literarischen Erbes dieser Länder anerkannt sind. Zurzeit sind 40 Länder am Programm teilnahmeberechtigt: die 27 EU-Mitgliedsstaaten, die EWR Staaten Island, Norwegen und Liechtenstein sowie Albanien, Armenien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Ukraine und Tunesien.
Priorität haben Übersetzungen aus weniger verbreiteten Sprachen und aus Ländern, die auf dem Buchmarkt der Zielsprache unterrepräsentiert sind. Ein großer Stellenwert hat die Unterstützung des Berufs des/der literarischen Übersetzer:innen und deren angemessene Entlohnung, faire Arbeitsbedingungen und Sichtbarkeit.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.creativeeurope.at/kultur/ausschreibungen/leser/creative-europe-call-zur-verbreitung-europaeischer-literarischer-werke.html