Portier_in im Wechseldienst
An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung
Portier_in im Wechseldienst
im vollen Beschäftigungsausmaß zum ehestmöglichen Zeitpunkt.
Aufgabenbereiche
- erste Kontaktperson in den Gebäuden der Akademie
- 12-Stunden-Dienste im Wechsel mit den Kolleg_innen, auch nachts und am Wochenende
- Objektschutz (Überwachung der Meldeeinrichtungen der technischen Anlagen, Gebäudezustandskontrolle)
- Schlüsselausgabe für die Räumlichkeiten
- Betreuung der Telefonzentrale
- Auskunftserteilung, Orientierungshilfe als erste Anlaufstelle
- Einleitung von Sofortmaßnahmen bei Stör- und Notfällen (z.B. Heizung, Brandmeldeanlage, Beleuchtung)
Anstellungsvoraussetzungen
- Bereitschaft zu Diensten auch nachts sowie am Wochenende
- sehr gute Deutschkenntnisse und Grundkenntnisse in Englisch
- gute IT-Anwender_innenkenntnisse (MS Office, Facilitymanagement-Oberflächen)
- selbständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise
- Team- und Kommunikationsfähigkeit
- Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Flexibilität
- Ausbildung zur Brandschutz- und Aufzugswart_in bzw. die Bereitschaft die Ausbildung zu absolvieren/aufzufrischen
- Bereitschaft zur Weiterbildung
Gewünschte Qualifikation
- Ersthelfer_in
- Gender- und diskriminierungskritische Kompetenz
Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe I beträgt derzeit Euro 1.998.
Interessent_innen bewerben sich bitte bis 30.11.2023 unter: www.akbild.ac.at/jobs
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen solange vorrangig aufgenommen, bis eine 50% Quote in der jeweiligen Personalkategorie erreicht worden ist. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.