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Gastprofessur

Extra Label
Bewerbungsfrist
Fälligkeitsdatum
Do 16.8.2012

gem. § 99 UG 2002 für das Unterrichtsfach Bildnerische Erziehung – Kunst und Kommunikation am Institut für das
künstlerische Lehramt (IKL). Diese Professur wird ab dem 1. Oktober 2012 bis voraussichtlich 31. August 2013
vergeben.

An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:

Gastprofessur

gem. § 99 UG 2002 für das Unterrichtsfach Bildnerische Erziehung - Kunst und Kommunikation am Institut für das künstlerische Lehramt (IKL). Diese Professur wird ab dem 1. Oktober 2012 bis voraussichtlich 31. August 2013 vergeben.

Aufgabenbereiche:

Die Professur umfasst die Leitung des Fachbereiches des Unterrichtsfaches Bildnerische Erziehung - Kunst und Kommunikation mit der Betreuung der künstlerisch-wissenschaftlichen Berufsvorbildung für Studierende des künstlerischen Lehramts an höheren Schulen. Das Aufgabenfeld erfordert Fachwissen im Bereich Bildnerische Erziehung - Kunst und Kommunikation mit enger Anbindung an eine künstlerische Praxis, die sich entlang der Schnittstellen von kultureller Produktion, Reflexion und Vermittlung definiert. Im Sinne eines transdisziplinären Kunst- und Vermittlungsbegriffes sollten die Berührungspunkte von künstlerischen, kulturwissenschaftlichen und pädagogischen Diskursen und Praxisformen berücksichtigt werden. Diese Position geht einher mit einer Lehrverpflichtung im Ausmaß von mindestens 12 Semesterwochenstunden sowie der Verpflichtung zur Betreuung von Diplomarbeiten.

Voraussetzung für die Bewerbung:

  • einen der Verwendung entsprechenden inländischen oder gleichwertigen ausländischen Universitäts- bzw. Hochschulabschluss
  • Nachweis der künstlerischen Qualifikation durch künstlerisches Portfolio
  • Nachweis künstlerisch-wissenschaftlichen Qualifikation durch Forschungstätigkeit und Publikationen
  • Nachweis der didaktischen Eignung
  • Kenntnis des österreichischen Schulwesens
  • die Fähigkeit zur Leitung und Organisation des Fachbereiches
  • Bereitschaft zur Mitarbeit in den Universitätsgremien (Arbeitssprache Deutsch) und zur Kooperation mit den Mitarbeiter_innen sowie hervorragende Deutsch- und Englischkenntnisse

Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten in der Gehaltsgruppe A1 beträgt derzeit Euro 4.571,20. Bereitschaft zur KV-Überzahlung - in Abhängigkeit vom Qualifikationsprofil - vorhanden.

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im künstlerischen und

wissenschaftlichen Personal und in Leitungspositionen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von

qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Gleichfalls verpflichtet sich

die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminierenden Maßnahmen in der Personalpolitik.

Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des

Aufnahmeverfahrens entstanden sind.