Universitätsprofessur gemäß § 98 UG mit dem Schwerpunkt Objektbildhauerei in der Studienrichtung Bildende Kunst
An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:
Universitätsprofessur
gemäß § 98 UG in der Studienrichtung Bildende Kunst mit dem Schwerpunkt Objektbildhauerei ab 01.10.2016 bis 30.09.2021.
Voraussetzungen für die Bewerbung:
- hervorragende künstlerische Qualifikation im Bereich Objekt-Bildhauerei, unter Berücksichtigung eines Werkbegriffs, der diesen Inhalt formal wie methodisch reflektiert. Im Sinne eines interdisziplinären Kunstbegriffs sollten die Berührungspunkte zu anderen Disziplinen, Medien und Genres berücksichtigt werden.
- eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Universitäts- bzw. Hochschulausbildung (oder gleichzuhaltende künstlerische Eignung)
- der Nachweis internationaler Ausstellungstätigkeit
- der Nachweis der pädagogischen und didaktischen Eignung sowie ein aussagekräftiges Statement über die Vorstellung der eigenen künstlerischen Lehre
- die Fähigkeit zur Entwicklung und Erschließung der Künste im Rahmen der Akademie der bildenden Künste Wien
- Bereitschaft zur Mitarbeit in den Universitätsgremien und zur Kooperation mit den Mitarbeiter_innen
- Ausgezeichnete Englisch- und Deutschkenntnisse
Zur Lehrverpflichtung gehört der künstlerische Einzelunterricht im Ausmaß von 17 Unterrichtsstunden pro Woche im Zentralen Künstlerischen Fach "Objekt-Bildhauerei" in der Studienrichtung Bildende Kunst. Die Professur ist dem Institut für bildende Kunst zugeordnet.
Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten in der Gehaltsgruppe A1 beträgt derzeit Euro 4.782,40. Bereitschaft zur KV-Überzahlung - in Abhängigkeit vom Qualifikationsprofil - vorhanden.
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im künstlerischen und wissenschaftlichen Personal und in Leitungspositionen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Gleichfalls verpflichtet sich die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminierenden Maßnahmen in der Personalpolitik. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Interessent_innen bewerben sich bitte hier