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Künstlerisch-wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in gem. § 100 UG 2002 (Fachbereich Kunst- und Kulturpädagogik)

Extra Label
Bewerbungsfrist
Fälligkeitsdatum
Mi 15.4.2009

am Institut für das künstlerische Lehramt (Fachbereich Kunst- und Kulturpädagogik). Diese Position wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet auf 3 Jahre im halben Beschäftigungsausmaß vergeben.

An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:

Künstlerisch-wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in gem. § 100 UG 2002
am Institut für das künstlerische Lehramt (Fachbereich Kunst- und Kulturpädagogik). Diese Position wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet auf 3 Jahre im halben Beschäftigungsausmaß vergeben.

Das Aufgabengebiet umfasst die Lehre in Bildungs-, Kultur- und Gesellschaftstheorien, die Erstellung von Forschungsanträgen, die Konzipierung und Umsetzung von Forschungsprojekten, die Umsetzung von soziokulturellen Projekten im Schul- und Erwachsenenbildungsbereich, die Teilnahme an Konferenzen sowie die inhaltliche und administrative Mitarbeit bei der Durchführung von Publikationsvorhaben, Gastvorträgen und Forschungsprojekten.

Bewerbungsvoraussetzungen:

  • abgeschlossenes Universitätsstudium der Pädagogik mit Schwerpunkt Allgemeine Pädagogik, Schulpädagogik und Gender Studies
  • methodische Kompetenzen und Erfahrung in der Vermittlung
  • Projekt- und Organisationserfahrung
  • Kompetenz im Bereich Gender und Migrationspädagogik

Besonderer Wert wird auf eine eigenverantwortliche Arbeitsweise sowie analytisch-systematisierende und kommunikative Fähigkeiten gelegt.

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im künstlerischen und wissenschaftlichen Personal und in Leitungspositionen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Gleichfalls verpflichtet sich
die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminierenden Maßnahmen in der Personalpolitik.
Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.