Stellungnahme der Akademie der bildenden Kunst Wien
zum Entwurf einer Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der eine Verordnung über die Umsetzung der kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung erlassen und die Wissensbilanz-Verordnung 2016 geändert wird (Universitätsfinanzierungsverordnung – UniFinV).
Die Akademie der bildenden Künste Wien lehnt insbesondere die nun angestrebten Qualitätsmaßnahmen in der Lehre ab. Wir gewinnen den Eindruck, dass hier den Universitäten ein grundsätzliches Misstrauen entgegengebracht wird, und damit insinuiert wird, dass sie nicht imstande wären, angemessenes Qualitätsmanagement durchzuführen.
Ad § 2 Abs. 1: Qualitätsmaßnahmen in der Lehre
Die Verordnungsermächtigung umfasst lt. §12 Abs. 7 UG die Aufteilung der Budgetsäulen, Definitionen und Datengrundlagen, die Ermittlung der Finanzierungssätze und die Zuordnung der Studienfelder zu Fächergruppen. Eine Koppelung der Mittelvergabe an die Sicherstellung der Umsetzung von Qualitätsmaßnahmen in der Lehre hat in der Verordnungsermächtigung keine Rechtsgrundlage und wird daher von der Akademie der bildenden Künste Wien strikt abgelehnt.
Wenn die angeführten Qualitätssicherungsmaßnahmen nun tatsächlich in vollem Umfang zur Anwendung kommen würden, bedeutet dies insbesondere für kleinere Universitäten einen nicht zu rechtfertigenden bürokratischen Aufwand bedeuten, der jedoch durch das neue Finanzierungsmodell keineswegs gedeckt ist. Die Regelungen in § 14 UG Evaluierung und Qualitätssicherung sind ausreichend und garantieren bereits heute die hohen angestrebten Qualitätsstandards.
Insbesondere ist aber auch darauf hinzuweisen, dass durch diese Maßnahme eine Rückstellung dieser Beträge in der Bilanz erforderlich sein wird und die Verausgabung frühestens ab dem Frühjahr 2021 (Stichtag 31.12.2020) erfolgen kann. Mögliche budgetäre Konsequenzen sollten aus Sicht der Akademie der bildenden Künste Wien frühestens in der folgenden Leistungsvereinbarungsperiode erfolgen. Die derzeitige Regelung könnte dazu führen, dass Budgetmittel in der laufenden LV-Periode nicht wie geplant zum Einsatz kommen könnten. Mit einer etwaigen Verschiebung der Mittelkürzung – von der wir nicht ausgehen wollen – in die darauffolgende LV-Periode wäre sowohl das beabsichtigte Ziel der Verbesserung schlechter und Erhaltung guter Betreuungsrelationen gewährleistet.
Im Beiblatt "Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung" wird keine Transparenz darüber hergestellt, welche Kosten durch die Qualitätsmaßnahmen in der Lehre entstehen. Die Bemerkung: „Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.0 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 14967088)“, lässt diejenigen, die zur Stellungnahme aufgefordert sind, ratlos zurück. Die Nennung des tatsächlichen Ergebnisses wäre hier jedenfalls in Zukunft notwendig, da die angestrebten Qualitätsmaßnahmen in der Lehre sicherlich nicht kostenneutral sind.
Eva Blimlinger, Rektorin
Andrea B. Braidt, Vizerektorin für Kunst | Forschung
Karin Riegler, Vizerektorin für Lehre | Nachwuchsförderung
Wien, am 19. Juni 2018