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Sozialversicherung, Künstler_innen und Corona …

Datum
Uhrzeit
Termin Label
ABGESAGT
Organisationseinheiten
Akademie
Ort, Adresse (1)
Augasse 2–6
Ort, PLZ und/oder Ort (1)
1090 Wien
Ort, Raum (1)
Aula, A1.4.10

Angesichts der aktuellen Pandemie-Entwicklung möchten wir die analog geplante Veranstaltung am 22.9. in der Akademie der bildenden Künste Wien absagen und werden uns bemühen, die Veranstaltung in den nächsten Wochen digital anzubieten.

Eine Infoveranstaltung zu SVS (Sozialversicherung der Selbständigen) und KSVF (Künstler_innensozialversicherungsfonds).

Eine Veranstaltung in Kooperation von Alumniverein der Akademie der bildenden Künste Wien und IG BILDENDE KUNST https://igbildendekunst.at/

Bitte Covid-19-Prävention unbedingt beachten, siehe unten!

Ich mache Kunst und verdiene damit Geld - mal mehr, mal weniger. Aber muss ich dafür Sozialversicherungsbeiträge zahlen? Auch wenn ich schon woanders versichert bin? Wie komme ich zu einer Sozialversicherung bei der SVS (Sozialversicherung der Selbständigen)? Was alles umfasst sie, was kostet sie? Wie viel davon muss ich selber zahlen, wenn ich einen Zuschuss aus dem Künstler_innensozialversicherungsfonds (KSVF) bekomme? Welche Voraussetzungen muss ich für diesen Zuschuss eigentlich erfüllen? Und was passiert mit meiner Sozialversicherung und dem Zuschuss, wenn die Einnahmen plötzlich massiv wegbrechen?

Die SVS ist zuständig für die Sozialversicherung von Selbständigen, vom KSVF können Künstler_innen Zuschüsse zu den SVS-Pflichtversicherungsbeiträgen erhalten. Infolge der Corona-Krise haben sowohl die SVS als auch der KSVF ein weiteres Tätigkeitsfeld dazubekommen: die Überbrückungsfinanzierung (SVS) und den Covid-19-Fonds (KSVF) zur Abfederung von Einnahmenausfällen in Folge der Pandemie. Auch die Beihilfen aus diesen Fonds werden Thema sein: Wo und wie kann ich finanzielle Unterstützung erhalten?

14.00 h - 15.45 h: SVS - Sozialversicherung der Selbständigen
Sozialversicherung und Corona-Überbrückungsfinanzierung
Referent_innen: Wolfgang Gruber (SVS)
https://www.svs.at

16.00 h - 17.45 h: Künstler_innensozialversicherungsfonds
Zuschuss zur Sozialversicherung und Covid-19-Fonds
Referentin: Bettina Wachermayr (KSVF)
https://www.ksvf.at/

Nach den Inputs der Referent_innen gibt es jeweils die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

Moderation: Daniela Koweindl (IG Bildende Kunst)

Covid-19-Prävention
Im Interesse unser aller Gesundheit führen wir die Veranstaltung unter folgenden Covid-19-Präventionsmaßnahmen durch:

# Mund-Nasen-Schutz
Bitte haben Sie einen Mund-Nasen-Schutz dabei! Ab dem Betreten des Veranstaltungsortes bis zum Erreichen des zugewiesenen Sitzplatzes sowie bei jedem Verlassen des zugewiesenen Sitzplatzes ist ein Mund-Nasen-Schutzes zu tragen. Während der Teilnahme an der Veranstaltung am zugewiesenen Sitzplatz ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht erforderlich.

# Beschränkte Teilnehmer_innenzahl
Die Teilnehmer_innenzahl ist auf max. 70 Personen beschränkt (die Raumgröße beträgt ca. 500 qm).

# Mindestabstände, zugewiesenen Sitzplätze
Die Teilnahme ist ausschließlich auf zugewiesenen Sitzplätzen möglich. Der Veranstaltungsraum hat zwei Eingänge, an beiden Eingängen werden Nummern für die zugewiesenen Sitzplätze ausgegeben. Die Sitzplätze werden mit einem Abstand von mindestens einem Meter zueinander angeordnet. Ein Mindestabstand von einem Meter ist grundsätzlich überall einzuhalten – in der Veranstaltungspause, beim Betreten und Verlassen des Raumes etc.

# Händehygiene und Raumlüftung
Wir ersuchen um Händedesinfektion beim Betreten und Verlassen des Veranstaltungsortes, es stehen Desinfektionsmittel bereit. Der Veranstaltungssaal wird vor und nach der Veranstaltung sowie in der Veranstaltungspause (15:45 bis 16 Uhr) gelüftet.

# Contact Tracing
Wir ersuchen alle Teilnehmer_innen, vor Ort ihre Kontaktdaten zu hinterlassen, um bei Auftreten eines Infektionsfalles die Erhebung der Behörde zu beschleunigen und damit einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung des Covid-19-Ausbreitungsrisikos zu leisten. Die Erhebung der Daten erfolgt ausschließlich zu diesem Zweck. Eine Weitergabe der Daten erfolgt ausschließlich an die zuständige Behörde, wenn diese um Auskunft ersucht. Die Daten werden 28 Tage nach der Veranstaltung aufbewahrt und anschließend vernichtet.

# Eihaltung & Änderungen
Teilnehmer_innen der Veranstaltung erklären sich mit diesen Präventionsmaßnahmen einverstanden und tragen zur Einhaltung bei. Die genannten Covid-19-Präventionsmaßnahmen berücksichtigen die derzeit aktuelle Rechtslage für Veranstaltungen (Stand: 14.8.2020) und gelten vorbehaltlich notwendiger Änderungen zum Veranstaltungszeitpunkt.