Universitätsprofessur gem. § 99 Universitätsgesetz 2002 für Architekturentwurf
An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:
Universitätsprofessur
gem. § 99 Universitätsgesetz 2002 für Architekturentwurf am Institut für Kunst und Architektur (IKA) im vollen Beschäftigungsausmaß ab 15.02.2016 für 1 Jahr.
Die Architekturausbildung am IKA beruht auf einer interagierenden Struktur aus fünf Plattformen, die je einen spezifischen Schwerpunkt bilden. Diese fünf Plattformen sind: Analoge Digitale Produktion (ADP), Tragkonstruktion Material Technologie (CMT), Ökologie Nachhaltigkeit Kulturelles Erbe (ESC), Geschichte Theorie Kritik (HTC), Geographie Landschaften Städte (GLC).
Gewünschte Qualifikationen:
Die Bewerber_innen sollen Expertise im Bereich Architekturentwurf und einen fachlichen Schwerpunkt in mindestens einer der fünf Plattformen nachweisen.
Voraussetzungen für die Bewerbung:
• Qualifikation als Architekt_in mit einem entsprechenden abgeschlossenen österreichischen oder gleichwertigen ausländischen Hochschulabschluss;
• Nachweis einer international anerkannten hochqualifizierten Entwurfs- und Baupraxis oder Nachweis entsprechender wissenschaftlicher und künstlerischer Leistungen;
• Universitäre Lehrerfahrung im Bereich mindestens einer der fünf oben genannten Wissensbereiche;
▪ ausgezeichnete Englisch- und/oder Deutschkenntnisse.
Zur Lehrverpflichtung gehören Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 14 Unterrichtsstunden pro Woche.
Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten in der Gehaltsgruppe A1 beträgt derzeit Euro 4.782,40.
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im künstlerischen und wissenschaftlichen Personal und in Leitungspositionen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Gleichfalls verpflichtet sich die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminierenden Maßnahmen in der Personalpolitik. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Interessent_innen bewerben sich bitte hier