EU CERV Programm | Call zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter
Ziel des Calls ist die Unterstützung, Förderung und Umsetzung umfassender politischer Maßnahmen zur Förderung der uneingeschränkten Wahrnehmung der Rechte von Frauen, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, des gleichen Entgelts für Frauen und Männer, des Empowerments von Frauen und des Gender Mainstreaming.
Es gibt folgende zwei Förderprioritäten:
1.) Bekämpfung der Ursachen des geschlechtsspezifischen Betreuungsgefälles („gender care gap“) durch einen geschlechtertransformativen Ansatz und das Hinterfragen von Geschlechterstereotypen
2.) Unterstützung der Umsetzung der Bestimmungen der Entgelttransparenzrichtlinie;
Teilnahmevoraussetzungen für die Priorität 1 sind:
- Einreichung durch ein Konsortium von mindestens zwei Antragstellern; diese sind entweder eine juristische Person (öffentliche Stelle oder private Organisation) oder eine internationale Organisation;
- Antragsteller muss eine Organisation ohne Erwerbszweck sein (unter bestimmten Voraussetzungen sind Organisationen mit Erwerbszweck zugelassen);
- Einreichen kann sowohl ein nationales oder ein transnationales Konsortium.
Teilnahmevoraussetzungen für die Priorität 2 sind:
- Das einreichende Konsortium muss zumindest aus einem Hauptantragsteller bestehen (kann auch Mitantragsteller einbeziehen);
- Hauptantragsteller muss eine nationale Behörde sein, die für die Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie zuständig ist;
- Mitantragsteller (falls zutreffend) sind entweder juristische Personen (öffentliche Stellen oder private Organisationen) oder internationale Organisationen;
- es wird nur 1 Antrag pro Mitgliedsstaat akzeptiert.
- Finanzierungshöhe: EU-Fördervolumen von mindestens € 100.000; der Anteil der EU-Kofinanzierung beträgt 90 %.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Förderportal der Europäischen Kommission.