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EU CERV Programm | Call zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter

Extra Label
Deadline
Fälligkeitsdatum
Di 9.4.2024
17 h

Ziel des Calls ist die Unterstützung, Förderung und Umsetzung umfassender politischer Maßnahmen zur Förderung der uneingeschränkten Wahrnehmung der Rechte von Frauen, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, des gleichen Entgelts für Frauen und Männer, des Empowerments von Frauen und des Gender Mainstreaming.

Es gibt folgende zwei Förderprioritäten:

1.) Bekämpfung der Ursachen des geschlechtsspezifischen Betreuungsgefälles („gender care gap“) durch einen geschlechtertransformativen Ansatz und das Hinterfragen von Geschlechterstereotypen

2.) Unterstützung der Umsetzung der Bestimmungen der Entgelttransparenzrichtlinie;

Teilnahmevoraussetzungen für die Priorität 1 sind:

  • Einreichung durch ein Konsortium von mindestens zwei Antragstellern; diese sind entweder eine juristische Person (öffentliche Stelle oder private Organisation) oder eine internationale Organisation;
  • Antragsteller muss eine Organisation ohne Erwerbszweck sein (unter bestimmten Voraussetzungen sind Organisationen mit Erwerbszweck zugelassen);
  • Einreichen kann sowohl ein nationales oder ein transnationales Konsortium.

Teilnahmevoraussetzungen für die Priorität 2 sind:

  • Das einreichende Konsortium muss zumindest aus einem Hauptantragsteller bestehen (kann auch Mitantragsteller einbeziehen);
  • Hauptantragsteller muss eine nationale Behörde sein, die für die Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie zuständig ist;
  • Mitantragsteller (falls zutreffend) sind entweder juristische Personen (öffentliche Stellen oder private Organisationen) oder internationale Organisationen;
  • es wird nur 1 Antrag pro Mitgliedsstaat akzeptiert.
  • Finanzierungshöhe: EU-Fördervolumen von mindestens € 100.000; der Anteil der EU-Kofinanzierung beträgt 90 %.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Förderportal der Europäischen Kommission.