Senior Scientist IKW
An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung
Senior Scientist
am Institut für Kunst- und Kulturwissenschaften im halben Beschäftigungsausmaß ab 01.02.2023 befristet auf sechs Jahre.
Aufgabenbereiche
- Lehre und Forschung am Institut für Kunst- und Kulturwissenschaften
- Mitwirkung bei Organisation und universitärer Selbstverwaltung
- Die mit der Stelle verbundene Lehrveranstaltung sollte vor allem einen Überblick über die Kunst des 20. Jahrhunderts unter Berücksichtigung von kritischen Perspektiven aus Postcolonial Studies, Black Studies, transkulturellen Ansätzen oder Gender- und Queer Studies vermitteln.
Anstellungsvoraussetzungen
- abgeschlossenes Diplom- bzw. Masterstudium der Kunstgeschichte
- exzellente Kenntnisse der modernen und zeitgenössischen Kunst und Kunsttheorien auch jenseits eines eurozentristischen Kanons
- Publikationen zur Kunst und Kunstgeschichte des 20. Jahrhunderts
- Nachweis einer Lehrtätigkeit im tertiären Bereich im Ausmaß von mindestens zwei Semestern oder einer gleichzuhaltenden Lehrtätigkeit
- sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse
Gewünschte Qualifikationen
- Erfahrung in Lehre und Forschung
- Bereitschaft und Fähigkeit, organisatorische Aufgaben zu übernehmen und selbstständig zu agieren
- soziale Kompetenzen und Teamfähigkeit
- Gender- und diskriminierungskritische Kompetenz
Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe B1 beträgt derzeit Euro 1.529,30 bei einem Beschäftigungsausmaß von 20 Wochenstunden.
Interessent_innen bewerben sich bitte bis 30.09.2022 unter: www.akbild.ac.at/jobs
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.