Open Call der Akademie | Learning-on-the-Job Stipendium
Das Learning-on-the-Job Stipendium bietet Dissertationsbetreuer_innen die Möglichkeit, um ein Stipendium für Dissertant_innen anzusuchen.
Gefördert werden:
- Doktorand_innen, die in organisatorische, koordinierende oder administrative Abläufe im Rahmen eines wissenschafltichen bzw. künstlerisch-wissenschaftlichen Projekts (Konferenzorganisation, Publikation, etc.) an der Akademie eingebunden werden
- NICHT gefördert werden Projekte, die ausschließlich die Tätigkeit der Dissertant_innen umfassen
- NICHT gefördert werden Tätigkeiten zur Unterstützung der Lehre, im engeren sowie im weiteren Sinn
Die Stipendieninhaber_innen sind im Rahmen eines Projekts oder einer Aktivität an der Akademie in organisatorische, koordinierende oder administrative Tätigkeiten eingebunden. Das Stipendium soll den Dissertant_innen ermöglichen praktische Erfahrungen zu sammeln und Abläufe im Zusammenhang mit der Organisation einer Konferenz, der Publikation eines Buches, der Planung und Abhaltung eines Workshops etc. kennenzulernen, und sich so, neben den wissenschaftlichen Qualifikationen auch ergänzende Kompetenzen anzueignen bzw. diese zu vertiefen.
Antragssteller_innen sind die Dissertationsbetreuer_innen, die für eine geplante Aktivität/ein geplantes Projekt ein Stipendium für ein_e Dissertant_in beantragen.
Voraussetzung:
- Antragsteller_in ist der_die Dissertationsbetreuer_in
- der_die Stipendiat_in ist mindestestens im dritten Semester in ein ordentliche Doktorats- oder Ph.D. Studium der Akademie der bildenden Künste Wien inskribiert
- das Stipendium ist pro Dissertant_in auf einmal während der gesamten Laufzeit des Doktorats/Ph.D.-Studiums beschränkt
- die Anträge müssen vor Beginn des Projekts eingereicht werden. Nachträglich eingereichte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden
- unvollständige und nicht zeitgerecht eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden
Höhe des Stipendiums
Die Fördersumme beträgt pro Learning-on-the-Job Stipendium in der Regel € 750,-- in Ausnahmefällen können abhängig von Dauer und Umfang der Tätigkeit bis zu maximal € 1.500,-- zugesprochen werden.
Die Förderung wird als Stipendium ausbezahlt. Zuwendungen Dritter sind jedenfalls umgehend bekanntzugeben. ACHTUNG: Parallelförderungen sind ausgeschlossen!
Einreichtermine:
Es gibt pro Jahr zwei Einreichtermine. Die Einreichfrist endet immer um 11.00 Uhr am jeweils angegebenen Tag.
Einreichfristen 2023: Dienstag, 06. Juni 2023 und Dienstag, 12. Dezember 2023 (laufend)
Die Einreichung ist ausschließlich über das Submission-System möglich.