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InteressentInnensuche Externe Lehre | Vertiefung Gestaltung

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Bewerbungsfrist
Fälligkeitsdatum
Mi 30.7.2008

Künstlerischer Unterricht, zweistündig lit. b., abgehalten im Winter- und im Sommersemester. Die Neubesetzung beginnt mit dem Wintersemester 2008/2009 und erfolgt für ein Jahr.

Am Institut für das künstlerische Lehramt der Akademie der bildenden Künste Wien werden ab dem Wintersemester 2008/2009 für die Abhaltung folgender Lehrveranstaltung im Unterrichtsfach Textiles Gestalten – Moden und Styles InteressentInnen gesucht:

Vertiefung Gestaltung
Künstlerischer Unterricht, zweistündig lit. b., abgehalten im Winter- und im Sommersemester. Die Neubesetzung beginnt mit dem Wintersemester 2008/2009 und erfolgt für ein Jahr.

Die Lehrveranstaltung „Vertiefung Gestaltung“ im Fach „Projekt Science Fashion/Vertiefung Science Fashion I“ (2. Studienabschnitt) dient der experimentellen Auseinandersetzung mit neuen Technologien und neuen Materialitäten von Moden, Körpern und Styles. Die Lehrveranstaltung vermittelt den Studierenden die Kenntnisse und Fähigkeiten zur Anwendung neuer Materialitäten oder neuer Kommunikations- und Visualisierungstechnologien und dient der Umsetzung der eigenen künstlerischen/gestalterischen Positionen. Diese sind thematisch und inhaltlich an die Projektarbeit des Faches „Projekt Science Fashion/Vertiefung Science
Fashion I“ gebunden.

Bewerbungsvoraussetzungen:

  • abgeschlossenes Universitätsstudium wahlweise in den Fächern Kunst; Design/Gestaltung (oder vergleichbare Qualifikation)
  • eigene künstlerische/gestalterische Praxis in den o.g. Bereichen

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im künstlerischen und wissenschaftlichen Personal und in Leitungspositionen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Gleichfalls verpflichtet sich
die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminierenden Maßnahmen in der Personalpolitik.
Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.