European Investment Bank | Artists Development Programme
Das Institut der Europäischen Investitionsbank (EIB) freut sich, die Ausgabe 2024 seines Programms zur Förderung von Kunstschaffenden (ADP) in Zusammenarbeit mit der Cité internationale des arts (Paris) und dem Kulturerbe Abtei Neumünster (Luxemburg) anzukündigen.
Das ADP Programm bietet aufstrebenden europäischen bildenden Künstler*innen einen dreimonatigen Aufenthalt, der es ihnen ermöglicht, ihre Praxis weiterzuentwickeln und ein neues Werk zu schaffen, das von einem renommierten Kunstschaffenden betreut wird. Im Jahr 2024 wird der dreimonatige Aufenthalt für zwei Monate (September-Oktober) in der Cité internationale des arts in Paris und für einen Monat (November) in der Abtei Neumünster, Kulturerbe in Luxemburg, stattfinden. Die Preisträger*innen werden von der renommierten französisch-italienischen Künstlerin Tatiana Trouvé sowie von dem Professor, Theoretiker und Kunstkritiker Christophe Kihm betreut.
Ab dem 15. Dezember 2023 können sich Nachwuchskünstler*innen unter 35 Jahren für die folgenden Ausschreibungen bewerben:
- Thematischer Call "Disruption: The Imprint of Man": 2 Preisträger*innen, offen für Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten
- Thematischer Call "The Future of Water": 1 Preisträger*in, offen für Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten
- Geografischer Call: 1 Preisträger*in, offen für Staatsangehörige von Österreich, Kroatien, Ungarn, Finnland, Luxemburg, Portugal und der Slowakei
- Geografischer Call: 1 Preisträger*in, offen für Staatsangehörige der Ukraine
Teilnahmekriterien:
- Geboren nach dem 1. Januar 1989 (im Falle eines Künstlerduos müssen beide Mitglieder 35 Jahre oder jünger sein)
- EU-Staatsangehörige oder Staatsangehörige eines bestimmten Ziellandes (bei geografischen Aufrufen)
- Fließend Englisch
Budget und Dauer
Der Aufenthalt in Paris wird von Anfang September bis Ende November 2024 stattfinden. Das EIB-Institut wird die Reisekosten der Künstler*innen nach Paris, von Paris nach Luxemburg und von Luxemburg nach Paris übernehmen.
Die Künstler*innen erhalten ein pauschales Tagegeld in Höhe von 80 €, um ihre Lebenshaltungskosten während des Aufenthalts und die Produktionskosten ganz oder teilweise zu decken, und es wird ihnen ein Wohnatelier zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird den Künstler*innen zu Beginn des Aufenthalts ein Produktionsbeitrag von 500 € und am Ende des Aufenthalts ein Erfolgshonorar von 1 000 € gewährt, sofern sie ein Werk oder eine Reihe von Werken geschaffen haben.
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