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Portier_in im Wechseldienst

Extra Label
Bewerbungsfrist
Fälligkeitsdatum
Do 11.11.2021

An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung

Portier_in im Wechseldienst
im vollen Beschäftigungsausmaß zum ehestmöglichen Zeitpunkt.

Aufgabenbereiche
•    erste Kontaktperson in den Gebäuden der Akademie
•    Objektschutz (Überwachung der Meldeeinrichtungen der technischen Anlagen, Gebäudezustandskontrolle)
•    Schlüsselausgabe für die Räumlichkeiten
•    Betreuung der Telefonzentrale
•    Auskunftserteilung, Orientierungshilfe als erste Anlaufstelle
•    Einleitung von Sofortmaßnahmen bei Stör- und Notfällen (z.B. Heizung, Brandmeldeanlage, Beleuchtung)

Anstellungsvoraussetzungen
•    sehr gute Deutschkenntnisse und Grundkenntnisse in Englisch
•    gute IT-Anwender_innenkenntnisse (MS Office, Facilitymanagement-Oberflächen)
•    selbständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise
•    Team- und Kommunikationsfähigkeit
•    Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Flexibilität
•    Bereitschaft zur Leistung von Wochenenddiensten
•    Ausbildung zur Brandschutz- und Aufzugswart_in bzw. die Bereitschaft die Ausbildung zu absolvieren/aufzufrischen
•    Bereitschaft zur Weiterbildung

Gewünschte Qualifikation

•    Ersthelfer_in
•    Gender- und diskriminierungskritische Kompetenz

Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe I beträgt derzeit Euro 1.776,0.

Interessent_innen bewerben sich bitte hier

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.