Universitätsprofessur
An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:
Universitätsprofessur
gem. § 98 Universitätsgesetz 2002 für die Studienrichtung Bildende Kunst im Fachbereich „Bildhauerei und Installation“ am Institut für Bildende Kunst. Diese Professur wird für einen Zeitraum von 6 Jahren ab 01.10.2021 vergeben.
Anstellungsvoraussetzungen:
- eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene Universitäts- bzw. Hochschulausbildung oder gleichzuhaltende künstlerische Eignung
- hervorragende künstlerische Qualifikation und Arbeitspraxis im Bereich der Bildhauerei unter Bezugnahme auf zeitgenössische ästhetisch-politische Diskurse und unter besonderer Berücksichtigung eines Werkbegriffs, der die kulturellen und diskursiven Rahmenbedingungen im Gestaltungsprozess reflektiert
- Im Sinne eines interdisziplinären Kunstbegriffs sollten die Anknüpfungspunkte zu anderen Fachbereichen, Disziplinen und Medien jedenfalls vorhanden sein
- Nachweis internationaler Ausstellungstätigkeit
- Fähigkeit zur Entwicklung und Erschließung der Künste (Artistic Practice)
- Nachweis der pädagogischen und didaktischen Eignung und Lehrerfahrung im tertiären Bereich sowie ein schriftliches Statement (max. 5 Seiten) über die Vorstellung der eigenen künstlerischen Lehre
- Kompetenz zur Leitung eines Fachbereiches
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Mitarbeiter_innen des Fachbereichs, des Instituts für Bildende Kunst sowie anderer Institute der Akademie
- Bereitschaft zur Mitarbeit in den Gremien der universitären Selbstverwaltung
- ausgezeichnete Englisch- und/oder Deutschkenntnisse sowie die Bereitschaft die jeweils andere Sprache zu erlernen
- Genderkompetenz im Sinne relevante Geschlechteraspekte zu erkennen und gleichstellungsorientiert zu bearbeiten
- diskriminierungskritische Kompetenz
Zur Lehrverpflichtung gehört der künstlerische Einzelunterricht im Ausmaß von 17 Unterrichtsstunden pro Woche im Zentralen Künstlerischen Fach „Bildhauerei und Installation“ in der Studienrichtung Bildende Kunst.
Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe A1 beträgt derzeit Euro 5.245,6. Bereitschaft zur KV-Überzahlung – in Abhängigkeit vom Qualifikationsprofil – vorhanden.
Interessent_innen bewerben sich bitte hier
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.