Portier_in
An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:
Portier_in
Diese Position wird ab sofort im vollen Ausmaß und zum ehestmöglichen Beginn für die Abteilung Gebäude | Technik | Beschaffung vergeben.
Als Portier_in sind Sie erste Kontaktperson in den Gebäuden der Akademie (vorgesehen für den Standort Lehargasse – Abenddienst). Ihr Aufgabengebiet umfasst insbesondere den Objektschutz (Überwachung der Meldeeinrichtungen der technischen Anlagen, Gebäudezustandskontrolle) am Standort der Akademie, die Schlüsselausgabe für die Räumlichkeiten, die Telefonvermittlung, die Auskunftserteilung in den zugewiesenen Aufgabenbereichen sowie die Einleitung von Sofortmaßnahmen bei Stör- und Notfällen (z.B. Heizung, Brandmeldeanlage, Beleuchtung).
Besonderer Wert wird auf Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Pünktlichkeit sowie eine selbständige Arbeitsweise gelegt. Grundkenntnisse in Englisch und gute IT-Kenntnisse werden ebenso vorausgesetzt, wie die Bereitschaft zur Leistung von Wochenenddiensten. Einer zuverlässigen, flexiblen und verantwortungsbewussten Person, die gerne eigenverantwortlich arbeitet, bieten wir eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem angenehmen Arbeitsklima, sowie die Möglichkeit zur Weiterbildung (insbesondere Brandschutz- und Aufzugswart_in).
Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe I beträgt derzeit Euro 1.695,6.
Interessent_innen bewerben sich bitte hier
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im allgemeinen Universitätspersonal an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Gleichfalls verpflichtet sich die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminatorischen Maßnahmen in der Personalpolitik. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.