Skip to main content

Künstlerisch-wissenschaftliche/r MitarbeiterIn gem. § 100 UG 2002

Extra Label
Bewerbungsfrist
Fälligkeitsdatum
Do 31.7.2008

für Architekturentwurf am Institut für Kunst und Architektur ab 01.09.2008 befristet bis 31.08.2011 im vollen Beschäftigungsausmaß mit der Möglichkeit auf Verlängerung

An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:

Künstlerisch-wissenschaftliche/r MitarbeiterIn gem. § 100 UG 2002
für Architekturentwurf am Institut für Kunst und Architektur ab 01.09.2008 befristet bis 31.08.2011 im vollen Beschäftigungsausmaß mit der Möglichkeit auf Verlängerung

Aufnahmebedingungen:
Ein abgeschlossenes Diplomstudium/Masterstudium der Architektur oder eine für die Verwendung in Betracht kommende und dem Diplom/Master gleich zu wertende Befähigung im Fach Architektur.

Gewünschte Qualifikationen:
Die BewerberInnen sollen in zwei oder mehreren der folgenden Wissensgebiete vertiefte Kenntnis besitzen:

  • analoges, digitales Design
  • Geografie, Landschaft, Städte
  • Material, Konstruktion, Technologie
  • Geschichte, Theorie, Kritik
  • Ökologie, Nachhaltigkeit, kulturelles Erbe

Im Rahmen dieser Wissensgebiete soll zumindest ein Forschungsprojekt als Teil der Bewerbung formuliert werden.

Erforderlich sind Erfahrungen in der Lehre und Praxis, profundes Wissen über methodische Ansätze und die Fähigkeit zu deren Vermittlung; die Befähigung, komplexe architektonische Aufgaben in ihrer gesellschaftlichen, methodischen und technischen Dimension zu erfassen; CAD Kenntnisse; ausgezeichnete Englischkenntnisse;
Bereitschaft und Fähigkeit, organisatorische Aufgaben zu über - nehmen sowie dynamisch und selbstständig zu agieren. Gefordert sind reflektierende intellektuelle und experimentelle Arbeitsweisen.

Die Bewerbung sollte außerdem eine Beschreibung der Lehransätze des Bewerbers/der Bewerberin sowie Beschreibungen bisheriger Lehrveranstaltungen sowie StudentInnenarbeiten enthalten (max. 2 Seiten).

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im künstlerischen und wissenschaftlichen Personal und in Leitungspositionen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Gleichfalls verpflichtet sich
die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminierenden Maßnahmen in der Personalpolitik.
Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.