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Künstlerisch-wissenschaftliche/r MitarbeiterIn gem. § 100 UG 2002 mit dem Schwerpunkt Papier / Foto / Buch - Archivmaterial

Fälligkeitsdatum
Mo 26.2.2007

am Institut für Konservierung - Restaurierung. Diese Position wird befristet auf 6 Jahre vergeben.

An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:

Künstlerisch-wissenschaftliche/r MitarbeiterIn gem. § 100 UG 2002
mit dem Schwerpunkt Papier / Foto / Buch - Archivmaterial am Institut für Konservierung - Restaurierung. Diese Position wird befristet auf 6 Jahre vergeben.

Aufgabenbereich
Ihr Aufgabenbereich umfasst sowohl Lehrtätigkeit in Hinblick auf eine Mitverwendung im zentralen künstlerischen Fach (Atelierarbeit / “Conservation Practice“) als auch Verwaltungstätigkeiten wie Abwicklung, Organisation, Materialverwaltung und Objektverwaltung im Bereich Papier / Foto / Buch – Archivmaterial. Die Unterstützung bei den Lehr-, Forschungs- und Verwaltungsaufgaben des Instituts stellt ebenso einen Teil Ihres Aufgabengebietes dar.

Aufnahmebedingungen
Ein für die Verwendung in Betracht kommendes abgeschlossenes Diplomstudium oder eine für die Verwendung in Betracht kommende und dem Diplom gleich zu wertende künstlerische oder künstlerisch / wissenschaftliche Befähigung.

Gewünschte Zusatzqualifikationen

  • Ausgezeichnete Kenntnisse und ausgedehnte Erfahrung in der Konservierung-Restaurierung von Papier / Foto / Buch - Archivmaterial, auch im internationalen Bereich
  • Reflexive, vermittelnde und kritische Kompetenz in den Bereichen Methodik und Dokumentation
  • Nachweis wissenschaftlicher Qualifikationen
  • Organisationsfähigkeit
  • EDV-Kenntnisse (Office, Dokumentation, Bildverarbeitung)
  • didaktische Befähigung und Lehrerfahrung auf universitärem Gebiet
  • Teamfähigkeit; Bereitschaft zu interdisziplinärer Zusammenarbeit

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im künstlerischen und wissenschaftlichen Personal und in Leitungspositionen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Gleichfalls verpflichtet sich die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminierenden Maßnahmen in der Personalpolitik. Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.