Bibliothekar_in
An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:
Bibliothekar_in
im vollen Beschäftigungsausmaß zum ehestmöglichen Zeitpunkt.
Aufgabenbereiche:
• Medienerschließung und Normdatenarbeit in Alma (RDA, GND, MARC21), insbes. Betreuung der Bereiche „Schriftentausch und Geschenke“ sowie „GND-Lokalredaktion“
• Mitarbeit im Bereich „Benützung & Information“ (Medienmanipulation, Benützer_innenbetreuung, Schulungen etc.)
• Mitarbeit im Bereich „Veranstaltungen & Öffentlichkeitsarbeit“
• Mitarbeit und Engagement im Rahmen einschlägiger Kommissionen und Arbeitsgruppen des (in-ter)nationalen Bibliothekswesens
Anstellungsvoraussetzungen:
• abgeschlossener Grundlehrgang des Interuniversitären Universitätslehrgangs Library and Information Studies oder vergleichbare bibliothekarische Fachausbildung
• gute Kenntnisse in den Bereichen Medienerschließung und Normdaten
• Erfahrung im Umgang mit dem Bibliothekssystem Alma
• perfekte Deutsch- und gute Englischkenntnisse
Gewünschte Qualifikationen:
• Affinität zu aktuellen Entwicklungen des Archiv-, Bibliotheks- und Informationswesens
• Bereitschaft zur kontinuierlichen Weiterbildung und Verrichtung von Abenddiensten
• Ein hohes Maß an Sorgfalt & Genauigkeit, sozialer Kompetenz, Kommunikationsfreude, Teamfähigkeit, Selbstständigkeit & Eigeninitiative
• Genderkompetenz
Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe IIIa beträgt derzeit Euro 2.116,6.
Interessent_innen bewerben sich bitte hier
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden.
Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.