Aufgaben und Tätigkeitsfelder
Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen hat laut Universitätsgesetz die Aufgabe "Diskriminierungen durch Universitätsorgane auf Grund des Geschlechts sowie auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung entgegenzuwirken und die Angehörigen und Organe der Universität in diesen Angelegenheiten zu beraten und zu unterstützen." Zusätzlich wurde an der Akademie der bildenden Künste Wien eine Antidiskriminatorische Betriebsvereinbarung abgeschlossen.
In Fällen von Diskriminierung, was auch verbale Entmutigung oder sexuelle Belästigung einschließt, bietet der Arbeitskreis Student_innen, Mitarbeiter_innen der Verwaltung sowie des Lehrpersonals Information, vertrauliche Beratung und Begleitung an. Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen hat sich bei einem begründeten Verdacht von Diskriminierung z. B. im Rahmen einer Personalentscheidung einzuschalten. Darüber hinaus organisiert er Vorträge und Workshops und entwickelt Strategien zur Durchsetzung von antidiskriminatorischen Praxen und zur Bewusstseinsbildung der Kolleg_innen.
Nähere Informationen gibt es in unserem
Außerdem haben wir eine kurze Übersicht über die rechtlichen Grundlagen der AfG-Arbeit zusammengestellt.
Um eine vertrauliche Beratungssituation zu gewährleisten, wird (wenn möglich) um vorherige Terminvereinbarung per E-Mail oder Telefon gebeten. Beratungen ohne Termin sind selbstverständlich weiterhin möglich. Jedoch kann es vorkommen, dass das Büro zu den Öffnungszeiten aufgrund von terminlichen Verpflichtungen nicht besetzt ist.