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Projektmanager_in Digitalisierung

Extra Label
Bewerbungsfrist
Fälligkeitsdatum
Di 3.11.2020

An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:

Projektmanager_in Digitalisierung
im vollen Beschäftigungsausmaß zum ehestmöglichen Zeitpunkt.

Als Projektmanager_in Digitalisierung sind Sie verantwortlich für die Gesamtkoordination der Umsetzungsschritte zur Digitalisierungsstrategie der Akademie der bildenden Künste Wien. Sie fungieren als Schnittstelle zwischen der IT, der Verwaltung und der Kunst/Lehre/Forschung.

Aufgabenbereiche:
•    Koordination der Umsetzung, Weiterentwicklung und Implementierung von Teilaspekten der Digitalisierungsstrategie der Akademie der bildenden Künste Wien nach den Zielvorgaben des Rektorats und in Abstimmung mit den zentralen und dezentralen Anwender_innengruppen
•    Status quo-Erhebung und Evaluation vorhandener digitaler Infrastrukturen in den Bereichen Administration, Forschung, Lehre und Kunst
•    Projektmanagement und -koordination zentraler und dezentraler IT-Plattformen und Digitalisierungsvorhaben in den Bereichen Administration, Forschung, Lehre und Kunst, insb. Definition von Schnittstellen, Analyse von Anwendungsbereichen und Prozessen, Entwicklung von Use Cases, Unterstützung bei der Überleitung in den Regelbetrieb
•    Mitarbeit bei der Realisierung von aktuell laufenden Digitalisierungsprojekten
•    Beratung und Unterstützung von Mitarbeiter_innen bei der Umsetzung von dezentralen Digitalisierungsprojekten und bei der Optimierung der digitalen Prozesse
•    Unterstützung bei der Budgetplanung der Digitalisierung in Abstimmung mit dem Rektorat
•    Konzeption, Organisation und Durchführung von Schulungsangeboten, Erstellung von Schulungsunterlagen in Abstimmung mit relevanten Fachabteilungen und/oder Instituten
•    Initiierung von Kooperationen mit externen Partnern sowie gegebenenfalls Unterstützung bei der Einwerbung von Drittmitteln
•    Vertretung der Akademie nach außen in Fragen der Digitalisierung bei Kooperationspartnern
•    Unterstützung des Rektorats bei der Gestaltung des Kulturwandels im Prozess der digitalen Transformation

Anstellungsvoraussetzungen:
•    Sie verfügen über ein für die Verwendung in Betracht kommendes abgeschlossenes Universitäts- oder Fachhochschulstudium (Diplom- bzw. MA-Abschluss).
•    ausgezeichnete Kenntnisse und umfassende sowie ausgewiesene Erfahrungen im modernen Projektmanagement bei IT- und/oder Digitalisierungsprojekten
•    sehr gute Kenntnisse moderner digitaler Technologien und Trends im IT-Umfeld (E-Learning, E-Research)
•    ausgezeichnete Deutsch- und sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift

Gewünschte Qualifikationen:
•    sehr gute Kenntnisse und Erfahrungen in Organisationszusammenhängen, idealerweise im Hochschulbereich
•    Affinität zu den Themen Open Science/Open Scholarship sowie digitale Barrierefreiheit
•    strukturierte und eigenverantwortliche Arbeitsweise
•    analytische, konzeptionelle und organisatorische Fähigkeiten
•    Innovationskraft, Durchsetzungsfähigkeit, Serviceorientierung, Kommunikationskompetenz und Teamfähigkeit
•    Gender- und diskriminierungskritische Kompetenz

Die Bewerbung soll einen detaillierten Lebenslauf inklusive einer Darstellung von Referenzprojekten beinhalten.

Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe IVa beträgt derzeit Euro 2.673,1. Bereitschaft zur KV-Überzahlung – in Abhängigkeit vom Qualifikationsprofil – vorhanden.

Interessent_innen bewerben sich bitte hier

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.