Universitätsprofessur für Objekt-Bildhauerei
gem. § 99 Universitätsgesetz 2002 am Institut für Bildende Kunst. Diese Professur wird für einen Zeitraum von 2 Jahren ab Wintersemester 2009/2010 vergeben.
An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:
Universitätsprofessur
gem. § 99 Universitätsgesetz 2002 für Objekt-Bildhauerei am Institut für Bildende Kunst. Diese Professur wird für einen Zeitraum von 2 Jahren ab Wintersemester 2009/2010 vergeben.
Voraussetzungen für die Bewerbung:
- hervorragende künstlerische Qualifikation im Bereich Objekt-Bildhauerei;
- eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene Universitäts- bzw. Hochschulausbildung (oder gleichzuhaltende künstlerische Eignung);
- der Nachweis internationaler Ausstellungstätigkeit;
- der Nachweis der pädagogischen und didaktischen Eignung;
- Bereitschaft zur Mitarbeit in den Universitätsgremien und zur Kooperation mit den MitarbeiterInnen
Zur Lehrverpflichtung gehört der künstlerische Einzelunterricht im Ausmaß von 17 Unterrichtsstunden pro Woche.
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im künstlerischen und wissenschaftlichen Personal und in Leitungspositionen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Gleichfalls verpflichtet sich
die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminierenden Maßnahmen in der Personalpolitik.
Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.