Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in gem. § 100 UG 2002
im Bereich Epistemologie und Methodologie künstlerischer Produktion am Institut für Kunst- und Kulturwissenschaften. Diese Position wird befristet ab 01.03.2009 bis 30.09.2011 im vollen Beschäftigungsausmaß vergeben.
An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:
Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in gem. § 100 UG 2002
im Bereich Epistemologie und Methodologie künstlerischer Produktion am Institut für Kunst- und Kulturwissenschaften. Diese Position wird befristet ab 01.03.2009 bis 30.09.2011 im vollen Beschäftigungsausmaß vergeben.
Aufgaben:
- wissenschaftliche Mitarbeit an der Entwicklung und Umsetzung des Forschungsbereichs „Kunst/Wissen“ an der Akademie der bildenden Künste Wien
- Mitarbeit an (und Generierung von) Forschungsprojekten
- Betreuung von Studierenden
- Koordination von Tagungen, Workshops, Vorträgen und Publikationen
- selbstständige Lehrtätigkeit zur vertiefenden Begleitung des Forschungsschwerpunkts und der Doktoratsstudien
- Mitwirkung an Organisations- und Verwaltungsaufgaben sowie Evaluierungsmaßnahmen
- eigenständige Forschungs- und Publikationstätigkeit
Voraussetzungen für die Bewerbung:
Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Universitäts- bzw. Hochschul - ausbildung oder gleichwertige Qualifikation (Magistra/Magister oder Doktorat) in einem geistes- bzw. kulturwissenschaftlichen Fach sowie didaktische Eignung bei Nachweis einschlägiger Lehrerfahrung.
Gewünschte Qualifikationen:
- Kenntnisse und Erfahrung auf den Feldern der internationalen Gegenwartskunst, Kunstwissenschaft und Kunstkritik, Wissenschaftstheorie und -philosophie, Sozialwissenschaften
- hervorragende Fremdsprachenkenntnisse, vor allem Englisch
- Erfahrung im Erstellen und Formulieren nationaler und internationaler Forschungsanträge
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im künstlerischen und wissenschaftlichen Personal und in Leitungspositionen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Gleichfalls verpflichtet sich die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminierenden Maßnahmen in der Personalpolitik.
Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.