Nach dem Aufenthalt
ABSCHLUSS
Für den erfolgreichen Abschluss des Erasmus-Praktikums sind folgende Dokumente erforderlich:
- Aufenthaltsbestätigung (Confirmation of Stay):
Bestätigung des tatsächlichen Aufenthalts während des Praktikums, unterschrieben vom Arbeitgeber.
Die angegebene Praktikumsdauer muss mit dem Grant Agreement übereinstimmen.
Bei vorzeitigem Abbruch muss das International Office unverzüglich informiert werden, da ggf. ein Teil des Finanzzuschusses zurückzuzahlen ist. - Traineeship Certificate (Zeugnis des Praktikums – für Pflichtpraktika):
Bestätigung über die erfolgreiche Absolvierung des Praktikums.
Kann beim International Office angefordert werden.
Falls relevant: Anerkennung der Studienleistung über AkademieOnline oder Eintrag im Diploma Supplement. - Survey:
Gegen Ende des Praktikums erhalten Studierende einen Link zu einer verpflichtenden Umfrage.
Der Restbetrag der Förderung wird erst nach Einreichung der unterschriebenen Aufenthaltsbestätigung und der Bestätigung der Teilnahme am Survey ausgezahlt.
ABBRUCH
Falls ein Praktikum abgebrochen werden muss oder die Arbeitsbedingungen nicht den Erwartungen entsprechen, ist umgehend das International Office zu informieren.
Abhängig vom Fortschritt des Praktikums kann eine teilweise Rückzahlung des Finanzzuschusses erforderlich sein.