Skip to main content

Senior Artist

Extra Label
Bewerbungsfrist
Fälligkeitsdatum
Mi 7.3.2012

am Institut für bildende Kunst mit dem Schwerpunkt Kunst und Fotografie im Ausmaß von 10 Wochenstunden ab 01.04.2012 befristet bis 30.9.2017

An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:

Senior Artist

am Institut für bildende Kunst mit dem Schwerpunkt Kunst und Fotografie im Ausmaß von 10 Wochenstunden ab 01.04.2012 befristet bis 30.9.2017

Allgemeine gewünschte Qualifikationen:

Ein für die Verwendung in Betracht kommendes abgeschlossenes Master-(Diplom-)studium oder eine für die Verwendung in Betracht kommende gleich zu wertende künstlerisch-wissenschaftliche Eignung.

Vorausgesetzt wird ein grundlegendes Interesse an der Fotografie als Kulturtechnologie in all ihren Erscheinungsformen sowie Kenntnisse aktueller künstlerischer wie auch theoretischer fotografiespezifischer Diskurse, sowie Beherrschung der grundlegenden fotografischen Techniken. Weiters wird die Bereitschaft, Wissen und Erfahrung weiterzugeben, an Projekten mitzuarbeiten und Teamfähigkeit verlangt.

Der Aufgabenbereich umfasst die Zusammenarbeit mit der Leitung des Bereichs Kunst und Fotografie, die Mitwirkung in Lehre und Forschung, die Betreuung von Studierenden,  sowie Mitarbeit an Organisations-, Verwaltungsaufgaben und Evaluierungsmaßnahmen.

Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten in der Gehaltsgruppe B1 beträgt derzeit Euro 633 bei einem Beschäftigungsausmaß von 10 Wochenstunden.

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im künstlerischen und wissenschaftlichen Personal und in Leitungspositionen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Gleichfalls verpflichtet sich die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminierenden Maßnahmen in der Personalpolitik.

Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.