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Projektförderung

Dient zur Förderung künstlerischer, wissenschaftlicher und künstlerisch-wissenschaftlicher Projekte von ordentlichen Studierenden aller Studienrichtungen.

Bitte beachten Sie, dass das zu fördernde Projekt in direktem Zusammenhang mit dem jeweiligen Studienprogramm stehen muss. Das bedeutet, dass z.B. künstlerische Projekte von Doktorand_innen nicht gefördert werden können. Ausnahme: Studierende des PhD in Practice können um Förderung künstlerischer Projekte ansuchen, da diese auch vom Curriculum vorgesehen sind.

Es besteht die Möglichkeit sowohl für das Förderungsstipendium als auch für die Projektförderung einzureichen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihnen nur eines der beiden Stipendien zuerkannt werden kann.

Einreichfrist: 15.10. bis 12.11.2024
Deadline: Dienstag, 12.11.2024, 11 h

Für die Einreichung erforderlich:

1. Projektantrag (Dateigröße: 3MB)

  • Kurzbeschreibung/Abstract (700 Zeichen inkl. Leerzeichen)
  • optional: Motivationsschreiben (800 Zeichen inkl. Leerzeichen)
  • Projektbeschreibung (2.000 Zeichen inkl. Leerzeichen)
  • falls bereits vorhanden: Projektbezogene Arbeitsproben/Skizzen
  • Zeitplan
  •   Finanzierungsplan(aus welchem nachvollziehbare und realistische Kosten für das Projekt hervorgehen)
  • Kurzzusammenfassung des Projekts (max. 5 Sätze)
  • Nennung von zwei Referenzpersonen aus dem Lehrkörper (Unterschrift erforderlich) --> Bitte beachten Sie, dass die Unterschrift des/der Lehrenden erst nach einem gemeinsamen Gespräch über das eingereichte Projekt geleistet wird.

2. Portfolio (Dateigröße 10MB mit max. 20 Seiten)

  • Übersicht über das künstlerisch-wissenschaftliche Schaffen (max. fünf Werke/gilt auch für Videos)

3. aktuelle Meldebestätigung ('Meldezettel')

Folgende Kosten werden in der Regel nicht gefördert:
  • Honorare der Antragsteller_innen
  • Lebenserhaltungskosten (wie z.B. Miete)
  • Catering
  • Neuanschaffung von technischem Equipment*, das auch gemietet oder ausgeliehen werden kann (wie z.B. Bildschirme, Kameras, Beamer etc.)

    * Jenes Equipment, das nicht gemietet oder ausgeliehen werden kann, kann gefördert werden. Ab einem Gerätewert von über 700 Euro (exkl. Mehrwertsteuer), geht dieses nach Beendigung des Projekts in den Besitz der jeweiligen Institute über.

      Bei einer bewilligten Förderung zu beachten:

      Bei einer bewilligten Förderung ist ein Arbeitsbericht sowie eine Abrechnung inklusive der Originalbelege (nummeriert und auf A4 befestigt) im Vizerektorat für Kunst I Lehre zu den folgenden Fristen abzugeben:

      Bei einer Förderung im Wintersemester: 31. Mai im darauffolgenden Kalenderjahr
      Bei einer Förderung im Sommersemester: 30. November desselben Jahres

      Vorlagen:
      Arbeitsbericht
      Abrechnung

      Kontakt und Information

      Vizerektorat für Kunst | Lehre, M5c
      Mag.a Daniela Jungmann-Masilko
      T +43(1)58816-1202
      akademiestipendien@akbild.ac.at

      Einreichungen ausschließlich über das neue
      Einreichsystem