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Rektor

1.
Johan Frederik Hartle, Foto: Theresa Wey

Johan Frederik Hartle ist Rektor der Akademie der bildenden Künste Wien. Zuvor war er kommissarischer Rektor und Professor für Kunstwissenschaft und Medientheorie an der Staatlichen Hochschule für Gestaltung in Karlsruhe. Nach der Promotion führten ihn Forschungsstipendien nach Jerusalem und Rom, bevor er zum Assistenzprofessor für Kunst- und Kulturphilosophie an der Universität Amsterdam wurde. Hartle ist außerordentlicher Professor für Ästhetik an der China Academy of Art in Hangzhou und ist assoziiertes Mitglied am Institute for the Humanities der Simon Fraser University, Vancouver, Kanada. Seine Veröffentlichungen beschäftigen sich mit Positionen der zeitgenössischen Kunst, institutionellen Kunsttheorien, politischer Ästhetik und der Tradition des Roten Wien. Die Bereiche Forschung, Wissenschaft, Personal, Finanzen und Internationales fallen in seine Ressortzuständigkeit.

Aufgaben und Funktionen

    1. Gesetzliche Aufgaben

      • Vorsitzender und Sprecher des Rektorats
      • Erstellung eines Vorschlags für die Wahl der Vizerektor_innen
      • Leitung des Amts der Universität
      • Verhandlung und Abschluss der Leistungsvereinbarungen und der Gestaltungsvereinbarungen mit der Bundesministerin oder dem Bundesminister und unverzügliche Information über das Ergebnis an den Universitätsrat
      • Ausübung der Funktion des obersten Vorgesetzten des gesamten Universitätspersonals
      • Auswahlentscheidung aus Besetzungsvorschlägen der Berufungskommissionen für Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren
      • Führung von Berufungsverhandlungen
      • Abschluss von Arbeits- und Werkverträgen
      • Erteilung von Vollmachten (§ 28 Abs. 1 UG)

        2. Selbständige Agenden im Rektorat

        • Strategische Entwicklungsplanung in Zusammenhang mit Profilbildungsmaßnahmen im nationalen und internationalen Kontext
        • Profilierung der Rolle der Akademie im Spannungsfeld von Kunst und Öffentlichkeit
        • Organisation der Durchführung von Habilitationsverfahren, Erteilung der Lehrbefugnis in Abstimmung mit den Vizerektor_innen
        • Internationale Partnerschaften und Netzwerke, bilaterale und multilaterale Kooperation in inhaltlicher Koordination mit den beiden Vizerektor_innen.
        • Sämtliche Angelegenheiten des Personalwesens soweit diese nicht durch Gesetz oder Verordnung einem anderen Universitätsorgan zugeordnet sind.
        • Personalentwicklung, insbesondere Erstellung des Frauenförderungsplans auf der Grundlage des Vorschlags durch den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen sowie
        • Erstellung und Umsetzung eines Fort- und Weiterbildungskonzepts für alle Universitätsangehörigen

        3. Finanzen

        • Führung des Haushalts der Akademie (§§ 15 bis 18 UG) und des Controllings
        • Erstellung des Jahresbudgets, des mehrjährigen Budgetplans und des Rechnungsabschlusses zur Vorlage an das Rektorat und zur Bewilligung durch den Universitätsrat
        • Kostenersatz (§ 27)

        4. Erstellung und Verwaltung des Budgets für wissenschaftliche und künstlerische Forschung sowie der Entwicklung und Erschließung der Künste

        • Verwaltung und Controlling von Drittmitteln

        5. Wissenschaftliche Forschung, künstlerische Forschung

        • Koordinierung der wissenschaftlichen und künstlerischen Forschung innerhalb der Akademie der bildenden Künste Wien
        • Einbindung in nationale und internationale Projekte der wissenschaftlichen und künstlerischen Forschung sowie der Entwicklung und Erschließung der Künste
        • Drittmittelprojekte nach § 26 und § 27 UG
        • Förderung und Weiterbildung der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter_innen (§ 100 UG) sowie der Forschungsstipendiat_innen (§ 95 UG)
        • Förderung der Weiterbildung der Doktorand_innen
        • Umsetzung des Frauenförderungsplans in wissenschaftlicher und künstlerischer Forschung
        • Veranstaltungen (wissenschaftliche Tagungen, Kolloquien)
        • Umsetzung von Evaluierungsmaßnahmen in der wissenschaftlichen und künstlerischen Forschung und der Entwicklung und Erschließung der Künste

        6. Publikationen, Archiv, Bibliothek

        • Verantwortliche Betreuung der Publikationstätigkeiten der Akademie
        • Oberste Leitung von Bibliothek und Archiv

        7. Evaluierung und Qualitätssicherung für den Aufgabenbereich

        • Erstellung einer Evaluierungsrichtlinie zur Vorlage an den Senat
        • Durchführung von Evaluierungen auf der Grundlage der Evaluierungsrichtlinie
        • Umsetzung von Evaluierungsmaßnahmen der relevanten Aufgabenbereiche

        8. Entscheidungs- bzw. Zeichnungsbefugnisse

        • Täglicher Geschäftsbetrieb: allein zeichnungsberechtigt bis Euro 30.000,--
        • Budgethoheit im Rahmen der Budgetzuteilung
        • Aufträge über Euro 30.000,--: gemeinsam mit der Vizerektorin für Kunst und Lehre im „4 Augen Prinzip“