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Künstlerisch-wissenschaftliche/r MitarbeiterIn gem. § 100 UG 2002 im Bereich Kunst und Fotografie am Institut für Bildende Kunst

Fälligkeitsdatum
Fr 7.4.2006

Bewerbungsfrist: 27.04.2006

An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:

Künstlerisch-wissenschaftliche/r MitarbeiterIn gem. § 100 UG 2002
im Bereich Kunst und Fotografie (bei Prof. Mag. Matthias Herrmann) am Institut für Bildende Kunst im Ausmaß von 30 Stunden befristet bis 30.09.2011 zu besetzen. (Kennzahl 09/2006)

Gewünschte Qualifikationen:
In Hinblick auf den Aufgabenbereich, welcher insbesondere die Mitwirkung bei Lehrveranstaltungen im Bereich "Kunst und Fotografie", Betreuung der Studierenden sowie Mitwirkung an Organisations- und Verwaltungsaufgaben und Evaluierungsmaßnahmen umfasst, werden von den BewerberInnen hervorragende Kenntnisse der zeitgenössischen Kunst und Kunsttheorie sowie pädagogische und organisatorische Kompetenz erwartet. Die Fähigkeit zur Teamarbeit sowie Computerkenntnisse werden vorausgesetzt.

Aufnahmebedingung für die ausgeschriebene Stelle:
Ein für die Verwendung in Betracht kommendes abgeschlossenes Studium oder eine für die Verwendung in Betracht kommende gleich zu wertende künstlerisch-wissenschaftliche Befähigung.

Interessierte Damen und Herren senden uns ihre Bewerbung bis 27.04.2006 an die angegebene Kontaktadresse. Auf dem Bewerbungsschreiben ist unbedingt die Kennzahl anzugeben.

Akademie der bildenden Künste Wien, Personalabteilung
Schillerplatz 3 | 1010 Wien | www.akbild.ac.at
Tel.: 01 588 16 - 276 | Fax 01 588 16 - 275 | e-mail: a.greiner@akbild.ac.at

Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Die Akademie der bildenden Künste strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden.
Gleichfalls hat sich die Akademie der bildenden Künste Wien dazu entschlossen, antidiskriminierende Maßnahmen in der Personalpolitik zu setzen.