Universitätsprofessur gem. §99 UG 2002
für Architekturentwurf am Institut für Kunst und Architektur
An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:
Universitätsprofessur
gem. §99 UG 2002
für Architekturentwurf am Institut für Kunst und Architektur. Diese Professur wird ab 01.10.2007 für einen Zeitraum von 1 Jahr vergeben.
Gewünschte Qualifikationen:
Die BewerberInnen sollen im Wissensgebiet des analogen und digitalen Designs vertiefte Kenntnis besitzen. Im Rahmen dieses Wissensgebietes soll zumindest ein Forschungsprojekt als Teil der Bewerbung vorgeschlagen werden.
Das Institut für Kunst und Architektur an der Akademie der Bildenden Künste wird ab 2007/2008 neu formiert werden. 5 Plattformen werden die operative Basis des Instituts bilden. Eine davon wird die Plattform für analoges und digitales Design sein. Die Plattform für analoges und digitales Design ist als intellektuelles, reflektierendes, experimentelles und forschungsorientiertes Zentrum aufzubauen.
Voraussetzungen für die Bewerbung:
- Qualifikation als ArchitektIn, mit einer der Verwendung entsprechenden abgeschlossenen inländischen oder gleichwertigen ausländischen Hochschulbildung;
- Nachweis künstlerisch-wissenschaftlicher sowie wissenschaftlicher (technischer) Leistungen im Bereich der Architektur und des o.g. Wissensgebietes;
- der Nachweis der pädagogischen und didaktischen Eignung im o.g. Wissensgebiet
- Nachweis einer facheinschlägigen, hochqualifizierten, außeruniversitären Praxis;
- Führungskompetenz und die Bereitschaft zur Mitarbeit in den Universitätsgremien werden vorausgesetzt.
Zur Lehrverpflichtung gehören Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 20 Unterrichtsstunden pro Woche.
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im künstlerischen und wissenschaftlichen Personal und in Leitungspositionen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Gleichfalls verpflichtet sich die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminierenden Maßnahmen in der Personalpolitik.
Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.