Universitätsprofessur gem. § 98 Universitätsgesetz 2002 für Theorie, Praxis und Vermittlung von Gegenwartskunst
am Institut für Kunst und Kulturwissenschaften. Diese Professur wird ab dem Wintersemester 2008/2009 für einen Zeitraum von 5 Jahren
vergeben.
An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:
Universitätsprofessur
gem. § 98 Universitätsgesetz 2002 für Theorie, Praxis und Vermittlung von Gegenwartskunst am Institut für Kunst und Kulturwissenschaften. Diese Professur wird ab dem Wintersemester 2008/2009 für einen Zeitraum von 5 Jahren vergeben.
Das Aufgabenfeld umfasst neben der Leitung des Ordinariats eine Lehrtätigkeit von mindestens 6 Semesterwochenstunden im genannten Fach, die Betreuung von Diplomen und Dissertationen sowie die Mitarbeit in universitären Gremien.
Voraussetzungen für die Bewerbung:
- eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung oder eine gleichzuhaltende Qualifikation;
- hervorragende wissenschaftliche Qualifikation für das zu besetzende Fach;
- pädagogische und didaktische Eignung und Erfahrung;
- facheinschlägige internationale Erfahrung sowie außeruniversitäre Praxis im Bereich Kunst- und Kulturkritik;
- Kompetenz zur Führung eines Ordinariats und zur wissenschaftlichen Arbeit im Rahmen der Forschungsaktivitäten der Akademie der bildenden Künste;
- Publikations- und Forschungstätigkeit;
- Bereitschaft zur Mitarbeit in den Universitätsgremien und zu Kooperation mit den MitarbeiterInnen.
Gewünschte Qualifikationen:
- Kenntnis interdisziplinärer Kunst- und Kulturwissenschaften in Hinblick auf populärkulturelle Phänomene;
- Kenntnis aktueller Diskurse und Erfahrungen im Bereich zeitgenössischer Kunstproduktion.
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im künstlerischen und wissenschaftlichen Personal und in Leitungspositionen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Gleichfalls verpflichtet sich
die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminierenden Maßnahmen in der Personalpolitik. Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.