Universitätsprofessur gem. § 98 Universitätsgesetz 2002 für Philosophie und ästhetische Theorie
am Institut für Kunst- und Kulturwissenschaften. Diese Professur wird ab dem Wintersemester 2008/2009 für einen Zeitraum von 4 Jahren im Ausmaß von 20 Stunden vergeben.
An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:
Universitätsprofessur
gem. § 98 Universitätsgesetz 2002 für Philosophie und ästhetische Theorie am Institut für Kunst- und Kulturwissenschaften. Diese Professur wird ab dem Wintersemester 2008/2009 für einen Zeitraum von 4 Jahren im Ausmaß von 20 Stunden vergeben.
Das Aufgabenfeld umfasst neben der Leitung des Ordinariats eine Lehrtätigkeit von mindestens 6 Semesterwochenstunden im genannten Fach, die Betreuung von Diplomen und Dissertationen sowie die Mitarbeit in universitären Gremien.
Voraussetzungen für die Bewerbung:
- eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung oder eine gleichzuhaltende Qualifikation;
- hervorragende wissenschaftliche Qualifikation für das zu besetzende Fach;
- Publikations- und Forschungstätigkeit;
- pädagogische und didaktische Eignung und Erfahrung;
- facheinschlägige internationale Erfahrung sowie außeruniversitäre Praxis im Bereich Kunst- und Kulturkritik;
- neben fachspezifischen Kompetenzen Kenntnis interdisziplinärer Kunst- und Kulturwissenschaften;
- Bereitschaft zur Mitarbeit in den Universitätsgremien und zu Kooperation mit den MitarbeiterInnen.
Gewünschte Qualifikationen:
- Kenntnis aktueller Diskurse und Erfahrungen im Bereich zeitgenössischer Kunstproduktion in ihren Schnittmengen zu zeitgenössischer philosophischer und kulturwissenschaftlicher Theorie;
- Kompetenz zur Führung eines Ordinariats und zu Forschungsaktivitäten an der Akademie der bildenden Künste.
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im künstlerischen und wissenschaftlichen Personal und in Leitungspositionen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Gleichfalls verpflichtet sich
die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminierenden Maßnahmen in der Personalpolitik. Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.