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Universitätsprofessur gem. § 98 Universitätsgesetz 2002 für Postcolonial Studies

Extra Label
Bewerbungsfrist
Fälligkeitsdatum
Mi 13.2.2008

am Institut für Kunst- und Kulturwissenschaften. Diese Professur wird ab dem Wintersemester 2008/2009 für einen Zeitraum von 4 Jahren im Ausmaß von 20 Stunden vergeben.

An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:

Universitätsprofessur
gem. § 98 Universitätsgesetz 2002 für Postcolonial Studies am Institut für Kunst- und Kulturwissenschaften. Diese Professur wird ab dem Wintersemester 2008/2009 für einen Zeitraum von 4 Jahren im Ausmaß von 20 Stunden vergeben.

Das Aufgabenfeld umfasst die Vermittlung moderner und zeitge- nössischer Kunst/Theorie in ihren transkulturellen Beziehungen, die Reflexion kultureller Praktiken und der entsprechenden Konstruk- tionen von Identität und Differenz, kultureller Übersetzungen und außereuropäischer Kunst. Die Lehrtätigkeit beinhaltet mindestens 4 Semesterwochenstunden sowie die Betreuung von Diplomen und Dissertationen.

Voraussetzungen für die Bewerbung:

  • eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Universitätsausbildung oder eine gleichzuhaltende Qualifikation;
  • hervorragende wissenschaftliche Qualifikation für das zu besetzende Fach;
  • Publikations- und Forschungstätigkeit;
  • pädagogische und didaktische Eignung und Erfahrung;
  • facheinschlägige internationale Erfahrung;
  • facheinschlägige außeruniversitäre Praxis;
  • Bereitschaft zur Mitarbeit in universitären Gremien und bei künstlerisch-wissenschaftlichen Forschungsaktivitäten an der Akademie.

Gewünschte Qualifikationen:

Anbindung der Forschung und Lehre an internationale Theoriebildung sowie künstlerische oder kuratorische Praxis im Bereich Postcolonial Studies (Vorträge, Symposien, Forschungsprojekte, Ausstellungen).

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im künstlerischen und wissenschaftlichen Personal und in Leitungspositionen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Gleichfalls verpflichtet sich
die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminierenden Maßnahmen in der Personalpolitik. Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.