InteressentInnensuche Externe Lehre | Projekt Science Fashion/Vertiefung Science Fashion I
Projektunterricht, vierstündig lit. b., abgehalten im Winter- und Sommersemester. Die Neubesetzung beginnt mit dem Wintersemester 2008/2009 und erfolgt für ein Jahr.
Am Institut für das künstlerische Lehramt der Akademie der bildenden Künste Wien werden ab dem Wintersemester 2008/2009 für die Abhaltung folgender Lehrveranstaltung im Unterrichtsfach Textiles Gestalten – Moden und Styles InteressentInnen gesucht:
Projekt Science Fashion/Vertiefung Science Fashion I
Projektunterricht, vierstündig lit. b., abgehalten im Winter- und Sommersemester. Die Neubesetzung beginnt mit dem Wintersemester 2008/2009 und erfolgt für ein Jahr.
Die Lehrveranstaltung „Projekt Science Fashion/Vertiefung Science Fashion I“ (2. Studienabschnitt) erforscht im Projektunterricht neue Technologien und Materialitäten in der Mode. Deren Thematisierung umfasst ein Spektrum, das von intelligenten Textilien, Interfaces, neuen Visualisierungsverfahren bis zu Biomaterialitäten von Körper, Moden und Styles reicht. Parallel dazu werden Entwicklungen in diesen Bereichen im Kontext ihrer jeweiligen Bezugs- und Diskursfelder reflektiert (z.B. Medizin, Techno- und LifeSciences, Film, Kunst, Design, Kultur, Gender, Ökonomie) und deren Umsetzung in eigene gestalterisch/künstlerische Positionen der Studierenden erarbeitet und betreut.
Bewerbungsvoraussetzungen:
- abgeschlossenes Universitätsstudium wahlweise in den Fächern Kunst, Design/Gestaltung oder in den Kunst-/Kulturwissenschaften (oder vergleichbare Qualifikation)
- eigene Publikationstätigkeit oder künstlerische/gestalterische Arbeiten in den o.g. Bereichen
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im künstlerischen und wissenschaftlichen Personal und in Leitungspositionen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Gleichfalls verpflichtet sich
die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminierenden Maßnahmen in der Personalpolitik.
Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.