Universitätsprofessur gem. § 98 Universitätsgesetz 2002 für Architekturentwurf
am Institut für Kunst und Architektur (IKA). Diese Professur wird ab 01.09.2009 für einen Zeitraum von 3 Jahren vergeben, befristet bis 31.08.2012.
An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:
Universitätsprofessur
gem. § 98 Universitätsgesetz 2002
für Architekturentwurf am Institut für Kunst und Architektur (IKA). Diese Professur wird ab 01.09.2009 für einen Zeitraum von 3 Jahren vergeben, befristet bis 31.08.2012.
Die Architekturausbildung am IKA beruht auf einer interagierenden Struktur aus fünf Plattformen, die je einem spezifischen Schwerpunkt gewidmet sind, einer davon ist GESCHICHTE THEORIE KRITIK.
Gewünschte Qualifikationen:
Die BewerberInnen sollen auf den Gebieten der Plattform GESCHICHTE THEORIE KRITIK vertiefte Kenntnis besitzen. Es
wird erwartet, dass der/die BewerberIn anhand von methoden- und ideologiekritischen Ansätzen anstrebt, die Differenz zwischen dem Wissensfeld Geschichte Theorie Kritik und der Entwurfs- und Planungspraxis zu überbrücken. Eine Vernetzung mit anderen Lehr und Forschungsaktivitäten innerhalb und außerhalb der Akademie
sowie die aktive Einbringung, Koordination und Realisierung von langfristigen Forschungsvorhaben inklusive deren Finanzierung wird erwartet.
Des Weiteren erwarten wir von BewerberInnen die Fähigkeit neue InteressentInnenkreise und Studierende zu gewinnen und Kooperationen mit Organisationen außerhalb der Akademie aufzubauen.
Voraussetzungen für die Bewerbung:
- Qualifikation als ArchitekturhistorikerIn oder ArchitekturtheoretikerIn, mit einer der Verwendung entsprechenden abgeschlossenen inländischen oder gleichwertigen ausländischen Hochschulbildung auf PhD Niveau;
- Nachweis künstlerisch-wissenschaftlicher sowie wissenschaftlicher Leistungen im Bereich der Architektur und des o.g. Wissensgebietes;
- BewerberInnen sollen anhand von Publikationen, Vorträgen, Ausstellungen oder sonstigen Projekten eine klare Position bezüglich der Rolle von Geschichte Theorie Kritik in Architektur und Urbanismus nachweisen.
- BewerberInnen sollen zur Entwicklung und zur Koordination der bestehenden Studienpläne für Bachelor und Master im Kontext der anderen Plattformen beitragen. Diesbezügliche Ideen sind der Bewerbung beizufügen, sowie Nachweise der pädagogischen und didaktischen Eignung im o.g. Wissensgebiet;
- Im Rahmen dieses Wissensgebietes soll zumindest ein Forschungsprojekt als Teil der Bewerbung vorgeschlagen werden.
- Nachweis einer facheinschlägigen, hochqualifizierten, außeruniversitären Praxis;
- Führungskompetenz und die Bereitschaft zur Mitarbeit in den Universitätsgremien werden vorausgesetzt.
Zur Lehrverpflichtung gehören Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 20 Unterrichtsstunden pro Woche.
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im künstlerischen und wissenschaftlichen Personal und in Leitungspositionen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Gleichfalls verpflichtet sich
die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminierenden Maßnahmen in der Personalpolitik.
Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.