Universitätsprofessur gem. § 98 Universitätsgesetz 2002 für Kunst und Forschung
am Institut für bildende Kunst (IBK). Diese Professur wird zum ehestmöglichen Zeitpunkt befristet für 3 Jahre vergeben.
An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:
Universitätsprofessur
gem. § 98 Universitätsgesetz 2002 für Kunst und Forschung am Institut für bildende Kunst (IBK). Diese Professur wird zum ehestmöglichen Zeitpunkt befristet für 3 Jahre vergeben.
Aufgabenfeld:
Das Aufgabenfeld der Professur umfasst
- die Leitung und Koordination des Forschungsbereichs „Kunst-Wissen“ (School for art/knowledge research) an der Akademie der bildenden Künste Wien sowie des Studiums PhD in practice (beides in Zusammenarbeit mit der Professur für Epistemologie und Methodologie künstlerischer Produktion);
- künstlerische Lehre;
- Betreuung von Promotionsprojekten (im Kontext des Studiums PhD in practice);
- Entwicklung, Beantragung und Durchführung von Forschungsprojekten;
- Initiierung von Ausstellungen, Screenings, Publikationen, Symposien, Workshops usw.
- Mitarbeit in universitären Gremien.
Voraussetzungen für die Bewerbung:
Von den BewerberInnen wird erwartet:
- eine hochqualifizierte, international sichtbare künstlerische Praxis, die einen diskursiven Zugang zu Fragen künstlerischer Wissensproduktion und Forschung erkennen lässt;
- einschlägige Erfahrungen im außeruniversitären Feld (Ausstellungen, Veröffentlichungen usw.);
- einschlägige Erfahrungen in der Lehre und Vermittlung in der KünstlerInnenausbildung;
- Kompetenz zur konzeptuellen wie praktischen Entwicklung und Implementierung eines Programms innovativer Grundlagenforschung im Forschungsbereich „Kunst-Wissen“ (School for art/knowledge research) an der Akademie der bildenden Künste Wien;
- Koordinationsfähigkeiten bei der Ausrichtung von Veranstaltungen und Publikationen;
- Bereitschaft zur Mitarbeit in den Universitätsgremien und zur Kooperation mit den MitarbeiterInnen.
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im künstlerischen und wissenschaftlichen Personal und in Leitungspositionen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Gleichfalls verpflichtet
sich die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminierenden Maßnahmen in der Personalpolitik.
Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.