Senior Scientist / Senior Artist für Architekturentwurf
am Institut für Kunst und Architektur im vollen Beschäftigungsausmaß ab 01.09.2010 für 3 Jahre.
An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:
ein Senior Scientist / Senior Artist für Architekturentwurf am Institut für Kunst und Architektur im vollen Beschäftigungsausmaß ab 01.09.2010 für 3 Jahre. (Kennzahl 13/2010)
Aufnahmebedingungen:
Ein abgeschlossenes Diplomstudium/Masterstudium der Architektur oder eine für die Verwendung in Betracht kommende und dem Diplom/Master gleich zu wertende Befähigung im Fach Architektur.
Erwartete Qualifikationen:
Die BewerberInnen sollen vertiefte Kenntnis in der Plattform Konstruktion, Material, Technologie und vorzugsweise auch in der Plattform Ökologiie, Nachhaltigkeit, Kulturelles Erbe besitzen.
Erforderlich sind
- Erfahrungen in der Lehre und Praxis, sowie soziale Kompetenzen und Teamfähigkeit.
- die Befähigung komplexe architektonische Aufgaben in ihrer gesellschaftlichen, methodischen und technischen Dimension zu erfassen;
- die Fähigkeit, zu forschen und zu publizieren. Im Rahmen dieser Wissensgebiete soll zumindest ein Forschungsthema als Teil der Bewerbung formuliert werden.
- Die Fähigkeit zur Vermittlung methodischer Ansätze;
- Bereitschaft und Fähigkeit, organisatorische Aufgaben zu übernehmen, sowie dynamisch und selbstständig zu agieren.
- ausgezeichnete Englisch- und Deutschkenntnisse;
Die Bewerbung sollte außerdem eine Beschreibung der Forschungs- und Lehransätze des/der BewerberIn sowie Beschreibungen bisheriger Lehrveranstaltungen und StudentInnenarbeiten enthalten. Belege kürzlich publizierter Arbeiten und Texte wären vorteilhaft.
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im künstlerischen und wissenschaftlichen Personal und in Leitungspositionen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden.
Gleichfalls verpflichtet sich die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminierenden Maßnahmen in der Personalpolitik. Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.